Gehalt: Mehr Netto vom Brutto

2009 muss der Arbeitnehmer dem Fiskus wieder mehr überlassen. Es gibt Möglichkeiten, die Abgaben zu verringern.

Düsseldorf. "Mehr Netto vom Brutto" wünschen derzeit fast alle Parteien den Bürgern. Die Realität sieht aber anders aus: Gesundheitsfonds und Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent haben die gesetzliche Krankenversicherung für viele Versicherte deutlich verteuert, ab 1. Juli soll der Beitrag wieder auf 14,9 Prozent sinken.

Zudem wird jede Einkommenssteigerung von der kalten Progression aufgezehrt, was sich durch das Konjunkturpaket II nur geringfügig ändern wird.

"Vor allem Steuerpflichtige mit kleinem und mittlerem Einkommen sind betroffen", sagt Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Immer mehr Steuerpflichtige "wachsen" in einen höheren Steuersatz hinein, so dass einiges vom Fiskus kassiert wird.

Die heutige Einkommensgrenze von rund 52 000 Euro für den Spitzensteuersatz ist nur das 1,4-fache des Durchschnittseinkommens. 1958, als der Steuertarif eingeführt wurde, "lag die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz beim zwanzigfachen des Durchschnittseinkommens", sagt Karl Heinz Däke, Präsident des Bunds der Steuerzahler.

Das will das geplante Konjunkturpaket II zwar etwas abschwächen, aber: Bereits jetzt sollten Arbeitnehmer alle Möglichkeiten nutzen, mehr Netto vom Brutto herauszubekommen.

Der größte Brocken an Abgaben lässt sich mit einer betrieblichen Altersversorgung (z.B. Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder -fonds) einsparen. Der Unternehmer schließt für seine Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab. Als Entgeltumwandlung zahlt er jährlich steuerfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (ab 2009: 4 Prozent von 64800 Euro) ein.

Zusätzlich können Arbeitnehmer 1800 Euro steuerfrei immer dann anlegen, wenn sie keine Direktversicherungsverträge haben, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Bis zu 4392 Euro können so per Gehaltsumwandlung jährlich in die Altersvorsorge fließen.

Der Arbeitnehmer zahlt seine Beiträge quasi aus dem Bruttogehalt - und nicht wie bei einer "klassischen" Rentenversicherung aus dem Nettogehalt. "Am günstigsten ist es, wenn der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zum Gehalt bezahlt, da sich dann am Netto des Arbeitnehmers nichts ändert und trotzdem eine private Altersversorgung aufgebaut wird", sagt der Münchner Steuerberater Dominik Brach.

Viele Unternehmen verfügen über keine Kantine. Sie können ihren Mitarbeitern einen "Sachwertbezug" gewähren. Er beträgt seit 1. Januar steuerbegünstigte 5,83 Euro, der Arbeitgeber zahlt nur pauschale Abgaben. "Auch anstehende Gehaltserhöhungen können in Form von Restaurantschecks gewährt werden", sagt George Wyrwoll vom Marktführer für Gemeinschaftsverpflegungen Sodexo Pass.

Übernimmt der Chef die Kosten für den Kindergarten oder -hort, fallen keine Steuern und Sozialabgaben an, was aber nur für Zahlungen zusätzlich zum Lohn gilt. Nur nachgewiesene Betreuungskosten für Kinder, die nicht älter als sechs Jahre oder noch nicht schulpflichtig sind und deren Betreuung in einer Einrichtung erfolgt, werden anerkannt.

Solche Gutscheine sind als Sachbezüge bis 44 Euro pro Monat zulässig, die frei von Steuern und Sozialabgaben bleiben. Es darf neben der abzugebenden Ware kein Betrag stehen. Deshalb dort nur die Waren und die entsprechende Menge angeben (z.B. Benzin).

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort kann der Chef des Arbeitnehmers je Kilometer mit 0,30 Euro bezuschussen. Maximal 4500Euro Zuschuss pro Jahr sind erlaubt, dann braucht der Arbeitgeber die Zulage nur mit 15 Prozent pauschal zu versteuern, Sozialabgaben entfallen.

Das lohnt sich nicht nur für jene, die nicht über die Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr hinaus kommen.

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