Förderung: Erhält jeder die Umweltprämie?

Viele wollen den Bonus nutzen. Doch bei der Abwicklung gibt es Unklarheiten.

Düsseldorf. Die Umweltprämie (Abwrackprämie), die seit Ende Januar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden kann, sorgt derzeit für viele offene Fragen. Bekannt ist meist, dass man für die 2500 Euro sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten und sich einen Neu- bzw. Jahreswagen (mit Abgasnorm Euro 4) anschaffen muss. Aber was passiert, wenn der Wagen nicht sofort lieferbar ist, und das von der Bundesregierung bereitgestellte Geld, die 1,5 Milliarden, aufgebraucht ist? Hier die Antworten auf die dringendsten Fragen:

Nein, die 1,5 Milliarden reichen nur für 600000 Auszahlungen. Bis gestern waren bei der Bafa 34210 Anträge eingegangen. Wer den aktuellen Stand der Anträge wissen möchte, kann sich auf der Internetseite bafa.de informieren. Forderungen des ADAC, die Summe bei Bedarf aufzustocken, wies die Regierung zurück. Auch ein Vorschlag der Autohändler blieb bislang ungehört. Sie wollen, dass die Prämie bis zur Jahresmitte garantiert und den Autokäufern schon bei Abschluss des Kaufvertrages reserviert wird.

Die Verbraucherzentrale rät, dass Neuwagenkäufer im Kaufvertrag auf ein Rücktrittsrecht bestehen sollten. Das gelte vor allem, wenn der Wagen nicht sofort lieferbar sei.

Die Autohäuser sind übrigens nicht verpflichtet, eine Rücktrittsklausel in den Vertrag einzubauen. Es kann also sein, dass sie dies ablehnen, da auch sie das Risiko nicht tragen wollen.

Der alte Wagen, der verschrottet werden soll, muss erstmals vor dem 14. Januar 2000 zugelassen worden sein. Stichtag für den Kauf eines neuen Autos ist der 14. Januar. Das Ende der Aktion ist der 31. Dezember 2009. Sollte darüberhinaus tatsächlich Geld in dem Förderungsfonds übrig sein, wovon derzeit wohl keiner ausgeht, wandert dies wieder in die Staatskasse.

Interessierte sollten zudem wissen, dass die Zeitspanne zwischen Neukauf und Verschrottung kein Rolle spielt. "Sie können ihr Auto heute verschrotten und erst im Mai einen Neuwagen anmelden. Das ist völlig egal", erläutert Volker Anders von Bafa. Wichtig sei nur, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowohl die Verschrottungs- als auch die Neuzulassungsbestätigung vorlägen.

Erst einmal muss der Antragsteller den Verschrottungsnachweis und die Neuzulassungspapiere bei der Bafa vorlegen. Es werden nur vollständige Anträge streng in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ist dies geschehen, muss der potenzielle Bonus-Bezieher trotzdem noch warten.

Die ersten Prämien werden laut Bafa nämlich erst ab Mitte März überwiesen. Der Grund ist ein Vorbehalt in der Richtlinie zur Förderung des Autoabsatzes. Dort ist festgelegt, dass die Fördergelder erst bewilligt werden dürfen, wenn der von der Regierung geplante Fonds errichtet wurde.

Die Anträge können unter www.bafa.de im Internet heruntergeladen werden. Um gültig zu sein, müssen sie bis zum 31. 12. 2009 auf dem Postweg bei der Bafa, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, eingehen. Wer noch Fragen hat, kann sich laut Bafa an die eigens eingerichtete Hotline (030/346465470) wenden. Mehrmalige Tests der Redaktion haben allerdings ergeben, dass die Nummer so überlastet ist, dass nur eine Bandansage zu hören war. Diese verwies wieder auf die Internetseite. Interessierte müssen sich also in Geduld üben.

Nicht jeder Schrotthändler darf den Verwertungsnachweis ausstellen: Laut Dekra muss es sich dabei um einen "zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter" handeln. Alternativ könne die Entsorgung auch über ein Autohaus oder eine Werkstatt erfolgen, die als Annahmestelle für Altautos anerkannt ist. Verbraucher erkennen die Betriebe an der jeweiligen Zertifizierungsurkunde, die sie als anerkannter Verwerter oder Annahmestelle gemäß der Altfahrzeug-Verordnung ausweisen.

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