Energie: „Jeder hat ein Recht auf Strom“

Damit die Kosten das Gehalt nicht auffressen, fordern Verbraucherschützer sozialverträgliche Lösungen.

<strong>Düsseldorf. Steigende Preise für Strom und Gas sorgen häufig dafür, dass Verbraucher die Rechnung ihres Energieversorgers nicht begleichen können. Im schlimmsten Fall wird ihnen sogar der Strom gekappt. Für die Verbraucher bedeutet das: Kein Licht, kein heißes Wasser, kein Radio und keine warmen Mahlzeiten mehr. Und die Anbieter räumen Schwierigkeiten mit säumigen Zahlern ein. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 38 örtlichen Energieversorgern gaben 24 an, etwa ein Fünftel ihrer Kunden befände sich im Zahlungsverzug oder Mahnverfahren. Bei etwa zwei Prozent der angegebenen Haushalte wurde sogar der Strom abgestellt.

Mehr Kundennähe und präventive Unterstützung

"Es darf nicht sein, dass Kunden keinen Strom mehr haben, wenn sie der Zahlungsaufforderung aus eigener Kraft nicht mehr nachkommen können. Energieversorgung muss für jeden Menschen gewährleistet sein", berichtet Klaus Müller, Vorstandsmitglied der Verbraucherzentrale NRW. Deshalb fordert er von den politisch Verantwortlichen und den Energieversorgern mehr Kundennähe und präventive Unterstützung, um hohe Rechnungen und Nachzahlungen zu vermeiden. Folgende Maßnahmen sollen dabei helfen: Transparente und regelmäßige Informationen über den eigenen Energieverbrauch, Abrechnungen in kurzen Intervallen, kundenfreundliche Mahnverfahren mit Hinweis auf örtliche Energieberatung und Angebote für eine gütliche Einigung - zum Beispiel realistische Ratenzahlungen. Die Verbraucherschützer fordern zudem einen Sozialtarif ohne Grundpreis für einkommensschwache Haushalte. So könnten die jährlichen Kosten für Geringverdiener um etwa 15 Prozent verringert werden. Um präventiv den Verbrauch möglichst gering zu halten und Kosten einzusparen, steht auch ein gemeinnütziger Fonds auf dem Wunschzettel der Verbraucherschützer. Aus dessen Ertrag sollten zum Beispiel Zuschüsse für energiesparende Geräte finanziert werden.

"Zunächst muss es aber ein verbindliches Verbot für Stromsperren für einkommensschwache Haushalte geben", fordert Müller und führt als konkretes Beispiel unser Nachbarland Belgien an: "Kann beispielsweise eine Familie mit geringem Einkommen dort ihre Rechnung nicht bezahlen, erhält sie trotzdem eine minimale Menge an Strom für Licht, Radio, Kochplatte und Kühlschrank."

Hierzulande geraten Betroffene schnell in einen Teufelskreis, wenn neben der laufenden Rechnung noch eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro ansteht. Denn oft muss die Zahlungsaufforderung kurzfristig beglichen werden, sonst wird der Strom abgestellt - über diese Drohung haben sich wohl schon viele Verbraucher geärgert, auch wenn sie einfach nur die Rechnung vergessen haben.

Stand-by Gegen Leerlaufverluste müssen die Elektrogeräte ganz vom Stromnetz getrennt werden, wenn sie nicht benutzt werden. Empfehlenswert sind schaltbare Steckerleisten, die mehrere Geräte gleichzeitig vom Netz nehmen.

beleuchtung Herkömmliche Glühlampen wandeln nur fünf Prozent des Stroms in Licht um. Die restliche Energie geht als Wärme verloren. Deshalb lieber Energiesparlampen verwenden, auch wenn diese etwas teurer sind. Dafür kommen sie mit weniger Energie aus.

Waschen Die Maschine immer voll beladen, auf Vorwäsche verzichten und nicht zu heiß waschen - 60 Grad reichen meistens aus.

Informationen Am Samstag informiert die Verbraucherzentrale NRW in ihren Beratungsstellen in Düsseldorf, Heinz-Schmöle-Straße 17, (9.30bis 14Uhr); Remscheid, Alleestraße 101-103, (10bis 14Uhr); Dormagen, Unter den Hecken 1, (9.30 bis 12.30 Uhr) und Mönchengladbach, Bahnhofstraße 21, (11 bis 15 Uhr).

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