Drachen steigen: Das ist erlaubt

Das Seil darf nicht länger als 100 Meter sein.

Berlin. Wenn sich die Blätter verfärben und die Herbststürme übers Land fegen, ist es die beste Zeit, um Drachen steigen zu lassen. Doch Vorsicht ist geboten, denn nicht überall darf man jedes Modell starten lassen. In Natur- und Schutzgebieten sowie im Umkreis von Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen haben Drachen nichts zu suchen.

Der Mindestabstand sollte mindestens drei Kilometer vom Sportflugplatz und sechs Kilometer vom Flughafen betragen. Achtung auch bei Hochspannungsleitungen, elektrifizierten Bahngleisen, Autobahnen, Industriegebieten und dichtbesiedelten Wohngebieten. Hier sollte der Abstand mindestens 600 Meter betragen.

Der Paragraph 16 der Luftverkehrsordnung schreibt vor, dass beispielsweise das Seil eines normalen Drachens nicht länger als 100 Meter sein darf, es sei denn, man verfügt über eine Ausnahmegenehmigung. Die Schnur sollte wegen der Leitfähigkeit kein Metall enthalten und möglichst aus einem Material sein, dass auch bei feuchter Witterung ungefährlich ist.

Gerät der Drachen trotz aller Vorsicht in eine Stromleitung, besteht Lebensgefahr. Die Leine sollte sofort losgelassen und der Störungsdienst des zuständigen Energieversorgungsunternehmens informiert werden.

Seit Inkrafttreten der Änderungen der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) am 11. August 2005 gilt auch für leichtgewichtige Modellflieger (Drachen und Modellflugzeuge mit weniger als fünf Kilogramm Gewicht und ohne Verbrennungsmotor) eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Diese Flugobjekte waren bis dato in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Jetzt brauchen sie eine spezielle Police. Lediglich reines Spielzeug ist davon ausgenommen. Doch was genau darunter zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber noch nicht definiert. Modell-Piloten sollten sich mit ihrem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung setzen.

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