Das ändert sich 2012

Zahnersatz, Pflege, P-Konto und Satelliten-TV — wir geben einen Überblick zu den Neuregelungen.

Düsseldorf. Mit Beginn des neuen Jahres kommt auf die Bürger eine Reihe wichtiger Änderungen zu. Sie reichen vom Einstieg in die Rente mit 67 über den Zahnersatz bis zum speziellen Pfändungsschutzkonto.

Rentenversicherung: Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen um insgesamt 1,3 Milliarden Euro entlastet werden.

Rente mit 67: Ab Januar wird das Renteneintrittsalter für alle 1947 oder später Geborenen stufenweise angehoben - von Jahrgang zu Jahrgang um zunächst einen Monat, so dass 1958 Geborene in der Regel mit 66 Jahren in Rente gehen werden. Danach steigt die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang, ab 1964 Geborene erreichen das Renteneintrittsalter damit erst ab 67. Wer ab Januar eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente abschließt, darf sie sich erst mit 62 Jahren auszahlen lassen.

Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können zur Pflege ihrer Angehörigen zwei Jahre lang halb arbeiten und dabei drei Viertel des Gehalts beziehen. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen aber zwei Jahre weiter drei Viertel des Gehalts. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Lohnvorschuss nach der Pflegezeit wegen Berufsunfähigkeit oder Tod nicht zurückzahlen kann, soll eine Versicherung einspringen. Einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit gibt es aber nicht.

Kinderbetreuung: Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre als Sonderausgaben geltend machen und damit Steuern sparen. Es entfällt der bislang verlangte Nachweis, ob die Betreuungskosten berufsbedingt sind oder nicht. Was bleibt, ist die Obergrenze: Eltern können zwei Drittel der Kosten von maximal 6000 Euro von der Steuer absetzen — also 4000 Euro pro Kind und Jahr.

Schnelle Überweisungen: Banken und Sparkassen müssen Überweisungen am Automaten und übers Internet innerhalb eines Tages ausführen — und zwar in der gesamten Europäischen Union. Bislang sind drei Tage die Obergrenze. Bei Überweisungen auf Papier sind noch zwei Geschäftstage erlaubt.

Lebensversicherung: Die Versicherungen müssen ab Januar in neuen Verträgen ihren Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent reduzieren. Der Garantiezins ist die Summe, zu deren Auszahlung sich eine Versicherung für das Ende der Laufzeit verpflichtet. Dazu kommt die Überschussbeteiligung, die umso höher ist, je mehr Zinsen die Versicherung erwirtschaftet - doch die sinkt in der Finanzkrise auch. Alte Verträge laufen mit dem bei Abschluss gültigen Zinssatz weiter.

P-Konto: Einkommen, Kindergeld und Sozialleistungen sind ab Januar nur noch auf einem speziellen Konto vor einer Pfändung geschützt, dem P-Konto. Auf diesem behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von derzeit 1028,89 Euro zurück. Die Institute sind verpflichtet, ein normales Girokonto binnen vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln.

Zahnersatz: Gesetzlich Versicherte müssen ab Januar für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Die Kasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der neuen Gebührenordnung abrechnen. Privat Versicherte müssen alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen.

Lebensmittel für Diabetiker: Sie müssen bis 9. Oktober aus den Regalen verschwinden. Die Lebensmittel gelten als überflüssig, zum Teil sogar schädlich. Diabetiker sollen sich an die allgemeinen Ernährungsempfehlungen halten.

Satellitenfernsehen: Am 30. April wird das analoge Satellitenfernsehen abgeschaltet. Für den digitalen Satellitenempfang ist ein digitaltauglicher Empfänger nötig. In neuen Flachbild-Fernsehern sind diese häufig bereits eingebaut. Ansonsten ist für jeden Fernseher einzeln ein sogenannter DVB-S-Receiver notwendig, der zwischen Schüssel und Fernseher angeschlossen wird.

Rußfilter: Besitzer älterer Dieselautos bekommen ab Januar wieder einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro für den Einbau eines Rußpartikelfilters.

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