Betrügerische Verwalter

Fälle, dass Eigentümer um ihre Rücklagen geprellt werden, häufen sich. Einige Tipps zum Vorbeugen.

Düsseldorf. Die Wohnungseigentümergemeinschaft in Düsseldorf besteht aus zehn Parteien. Nun sind es zehn Geschädigte. Der Verwalter hat das Rücklagenkonto mit 25 000 Euro geplündert und ist nun insolvent.

Einer seiner Tricks: Als der Verwaltungsbeirat sich über den Kontostand informieren wollte, fälschte er die Kontoauszüge und spiegelte so vor, dass alles im grünen Bereich sei. Ähnliches, von noch größeren Dimensionen, passierte in Wuppertal. Die Justiz ermittelt in zwei Fällen, in denen Verwalter 400 000 beziehungsweise 160 000 Euro des ihnen von Wohnungseigentümern anvertrauten Geldes veruntreut haben sollen.

Das sind längst keine Einzelfälle mehr, weiß auch Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbands „Wohnen im Eigentum“. Eben weil sich solche Taten häufen, läuft derzeit eine Fragebogenaktion des Bonner Verbraucherschutzvereins (siehe Info-Kasten). Heinrich: „Wir möchten aus den Erfahrungen der Wohnungseigentümer lernen und konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Veruntreuungen erarbeiten und zusammenstellen.“

Einige Ratschläge hat Sandra Weeger Elsner, Rechtsreferentin des Verbands, aber auch jetzt schon. Wichtig sei, dass die Rücklagen vom Verwalter nicht auf einem Treuhandkonto angelegt werden. „Das Geld sollte für die Wohnungseigentümergemeinschaft als Inhaberin in Form eines offenen Fremdgeldkontos angelegt werden.“

Eröffnet nämlich der Verwalter das Verwaltungskonto als Eigenkonto, dann können möglicherweise die Gläubiger des Verwalters auf das Konto Zugriff nehmen. Weeger Elsner: „Bei einem auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft lautenden Fremdgeldkonto haben Gläubiger des Verwalters, sein Insolvenzverwalter oder auch die Bank keinen Zugriff im Falle von Forderungen, die sich nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern unmittelbar gegen den Verwalter richten.“

Empfehlenswert könne auch sein, dem Verwalter Verfügungsbeschränkungen aufzuerlegen. Etwa in der Form, dass ab einer bestimmten Höhe Überweisungen vom Verwaltungsbeirat gegenzuzeichnen sind. Allerdings gibt Juristin Weeger Elsner hier auch zu bedenken, dass dies zum einen mit mehr Arbeit für den von den Wohnungseigentümern gewählten Verwaltungsbeirat verbunden sei. Andererseits könne das, wenn etwas schief läuft, für den Verwaltungsbeirat auch haftungsrechtliche Folgen haben.

Jede intensivere Kontrolle des Verwalters dürfte mit mehr Arbeit für Wohnungseigentümer oder Verwaltungsbeirat verbunden sein. Aber diese Arbeit kann ja durchaus ihren vorbeugenden Wert haben. So kann man etwa selbst bei der Bank vorstellig werden, ob der Verwalter das Fremdgeldkonto tatsächlich eingerichtet hat. Das Einholen einer Schufa-Auskunft kann genauso Aufschluss über die Vertrauenswürdigkeit des Verwalters geben, wie auch dessen möglichst häufige Kontrolle.

Gabriele Heinrich rät: „Nehmen Sie ruhig alle Vierteljahr zumindest stichprobeweise Einblick in die Unterlagen, lassen Sie sich Originalbelege, etwa Kontoauszüge, zeigen“. Auch solle man auf Alarmsignale achten. „Etwa, wenn es gehäuft Mahnungen von Dienstleistern gibt, die etwas für die Wohnungseigentümergemeinschaft gemacht haben, zum Beispiel Handwerker.“

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