Berufshaftpflicht mindert das Risiko für Selbstständige

Versicherungen schützen bei Unglücksfällen am Arbeitsplatz vor dem finanziellen Ruin.

Berlin. Wer ein Gewerbe anmeldet oder sich als Freiberufler selbstständig macht, auf den kommen viele Kosten zu. Büroräume und -einrichtung, Werkzeuge, eventuell sogar Fahrzeuge — die Liste kann, je nach Beruf und Betriebsgröße, lang sein. Doch auch Versicherungen sind wichtig. Eine Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflicht gehört zum Standard.

Bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, erklärt Wilfried E. Simon, Vorstandsmitglied der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler. Hierbei handele es sich in der Regel um eine Versicherung gegen Vermögensschäden, die den Kunden entstehen können. „Das dient letztlich dem Verbraucherschutz“, sagt Simon. Reiche der Anwalt etwa Unterlagen zu spät bei Gericht ein, und der Klient müsse deswegen ein Bußgeld zahlen, könne er das Geld vom Anwalt fordern.

Auch Mediziner und Architekten seien durch die Berufsgenossenschaften verpflichtet, Berufshaftpflichtversicherungen abzuschließen, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. „Wenn ein Arzt durch einen Behandlungsfehler einen Patienten zu Schaden kommen lässt“, müsse der Mediziner schließlich abgesichert sein.

Aber auch Handwerker und andere Gewerbetreibende sollten sich gegen Schäden, die durch ihre Arbeit geschehen, absichern, in ihrem Fall über eine Betriebshaftpflicht. „Jeder kann einen Schaden verursachen“, sagt Rüter de Escobar. Meistens handele es sich aber nicht um Vermögens-, sondern Sach- und Personenschäden.

Andreas Kutschera, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Versicherungsberater in Mönchengladbach, nennt den Wasserinstallateur als typisches Beispiel: „Der Installateur will die Wasserleitung reparieren, bohrt dafür ein Loch in die Wand des Kunden, trifft aber aus Versehen die Gasleitung.“ Solche Schäden könnten schnell teuer werden. Daher sei es ratsam, dass „eine ordentliche Summe“ mit der Versicherung abgedeckt sei. Bei Sachschäden könne das etwa eine Million Euro betragen, sagt Kutschera. Für Personenschäden raten die Experten zu zwei Millionen Euro.

Darüber hinaus habe die Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflicht einen weiteren Vorteil. „Der Versicherer würde auch einen nicht berechtigten Schaden abwehren“, erklärt Rüter de Escobar. Die Haftpflichtversicherung funktioniere an dieser Stelle wie eine Rechtsschutzpolice. Ausgeschlossen sei vorsätzliches Handeln. Nicht abgedeckt sei übrigens, wenn der Mitarbeiter sich bei der Arbeit verletzte. Dafür gebe es die Unfallversicherung.

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