Autokauf. Wer die Abwrackprämie erhält

Die Bundesregierung zahlt 2500 Euro für Altfahrzeuge. Wir verraten, wie man den Bonus erlangt.

<h3>Wer hat Anspruch auf die Prämie?

Die sogenannte Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro erhält, wer ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet, das zumindest ein Jahr in seinem Besitz war, und dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauft. Der alte Wagen muss erstmals vor dem 14. Januar 2000 zugelassen worden sein.

Stichtag für den Kauf und die Zulassung des neuen Autos ist der 14. Januar 2009. Der neue, in Deutschland zugelassene Wagen muss mindestens die Euro-IV-Norm für den Schadstoffausstoß erfüllen. Den Zuschuss soll es bis zum 31. Dezember dieses Jahres geben.

Nein, sie gilt für alle Marken, auch Re-Importe.

Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht werden, das die Unterlagen bearbeitet und darüber entscheidet. Die Antragsteller können die entsprechenden Formulare ab der Entscheidung des Bundeskabinetts am Dienstag (27. Januar) von der Internetseite des Bafa herunterladen. Auch ist beim Bafa eine Telefon-Hotline unter der Nummer 06196-908470 geschaltet, unter der weitere Fragen beantwortet werden. Der Autokäufer kann auch den Händler mit der Beantragung der Prämie beauftragen.

Zum einen muss das Original des Verschrottungsnachweises vorliegen, der im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde. Zum anderen muss der Antragsteller Papiere vorlegen, die nachweisen, dass Alt- und Neufahrzeug auf seinen Namen laufen - also Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kaufvertrag.

Der Bund gibt insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus. Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Nach einer Prognose der Bundesregierung wollen 1,2 Millionen Deutsche die Prämie nutzen, allerdings reichen die Mittel nur für 600000 Anträge. Wenn der Topf leer ist, soll es keinen Nachschlag geben. Dennoch warnt der ADAC, überstürzt zu handeln: "Der Topf ist nicht so klein, dass er in den nächsten Wochen leer wäre."

Die Verbraucherzentrale rät, bei Preisverhandlungen für den Neuwagen den Prämienzuschuss zunächst außen vor zu lassen. Der vorherige Abzug der Prämie könne schnell dazu führen, dass ein möglicher hoher Rabatt für das neue Auto geschmälert werde. Außerdem sollten sich Verbraucher vor dem Neuwagenkauf auf jeden Fall sicher sein, dass ihr Altauto weniger wert ist als 2500 Euro. Und: Die Kraftfahrzeugsteuer wird ab dem 1. Juli hauptsächlich nach dem Kohlendioxidausstoß berechnet. Dieser Aspekt sollte Teil der Gesamtkalkulation sein.

Die Modalitäten für die Auszahlung der 2500 Euro liegen noch nicht fest. In den kommenden Tagen soll hier Klarheit geschaffen werden.

Das ist wahrscheinlich, aber noch nicht bestätigt.

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