Alte Bleirohre müssen ausgetauscht werden

Ab Sonntag gilt ein strenger Grenzwert für Blei im Wasser. Was zu beachten ist.

Düsseldorf. Ab dem 1. Dezember 2013 gilt in Deutschland mit 0,01 Milligramm pro Liter ein strengerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Werde der Grenzwert überschritten, so das Umweltbundesamt in Berlin, müssten die Bleirohre in Häusern ausgetauscht werden. Bleirohre wurden laut Verbraucherzentrale Hamburg bis in die 1970er Jahre in Häuser eingebaut. Danach wurden keine Bleileitungen mehr verbaut.

Hans-Peter Rohns von den Düsseldorfer Stadtwerken betont aber, dass viele Hausbesitzer schon umgerüstet haben. Denn die Bleigrenzwerte wurden seit zehn Jahren schrittweise gesenkt. „In Berlin ist das noch ein Thema, aber in NRW dürfte es nur wenige Haushalte betreffen.“

Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre zum Stichtag dennoch nicht vollständig ausgewechselt haben, müssen schriftlich oder per Aushang darüber informieren. Diese Regel ziele auf kleine Reste von Bleirohren, die noch vorhanden seien und eine nur geringe Konzentration mit sich brächten, informiert das Gesundheitsministerium.

„Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth. Außerdem können Mieter in diesem Fall eine Mietminderung durchsetzen.

Das Nerven- und Blutgift Blei gefährdet die Gesundheit. Es beeinträchtigt die Entwicklung des Nervensystems. Kinder nehmen im Vergleich zu Erwachsenen wesentlich mehr Blei auf. Selbst Konzentrationen von 0,01 bis 0,025 Milligramm beeinträchtigen Blutbildung und Intelligenzentwicklung vor der Geburt und während der ersten Lebensjahre.

Ungeborene im Mutterleib und Kleinkinder sind sehr gefährdet. Sorgen macht Experten eine schleichende Belastung durch die Aufnahme kleiner Mengen. dpa/mgu

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