Abmahnung ernst nehmen — aber nicht einfach zahlen

Kabinett beschließt Schutz gegen überzogene Anwaltsforderungen bei Rechtsverletzungen im Internet.

Berlin. Wer eine Abmahnung für Rechtsverletzungen im Internet bekommt, muss nicht in Panik geraten. Ernst nehmen sollte der Empfänger solche Schreiben aber auf jeden Fall, warnt Till Kreutzer vom Onlineportal „irights.info“. Jede Summe bezahlen und ungelesen alles unterschreiben müssen Betroffene aber auch nicht — denn sonst zahlen sie möglicherweise zu viel oder öffnen gleich der nächsten Abmahnung Tür und Tor. Die in einer Abmahnung geforderten Geldsummen für Urheberrechtsverletzungen sind oft sehr hoch.

Die Bundesregierung will diese Beträge jetzt aber deckeln: Wer zum ersten Mal beim zweifelhaften Hoch- oder Herunterladen von Filmen, Software oder Musik erwischt wird, soll nicht mehr als 155,30 Euro an Anwaltsgebühren zahlen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen.

Bisher werden schon für den ersten Verstoß oft mehrere Hundert Euro fällig. In Stein gemeißelt ist die Abmahnungssumme aber aktuell nicht, erklärt Till Kreutzer. In vielen Fällen gebe es einen gewissen Verhandlungsspielraum. Diesen Spielraum auszuloten, gelingt am besten mit anwaltlicher Hilfe.

Der Anwalt kann sich gleichzeitig auch um die Unterlassungserklärung kümmern, die zu jeder Abmahnung gehört: Mit dieser verspricht der Unterzeichner, die Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen. Hält er sich nicht daran, wird er eventuell gleich wieder abgemahnt und muss dann deutlich mehr zahlen.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist aber in vielen Fällen zu umfassend oder zu vage. Ein Anwalt kann den Text an den entscheidenden Stellen zugunsten des Abgemahnten umformulieren. Auf jeden Fall sollte der Empfänger einer Abmahnung schnell reagieren. Denn in dem Anwaltsschreiben stehen oft exakte Fristen. Werden diese nicht eingehalten, gibt es schnell eine deutlich teurere einstweilige Verfügung. dpa

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