Vermieter dürfen Katzenhaltung nicht völlig verbieten

München (dpa) - Streit um Haustiere in Mietwohnungen gibt es immer wieder. Das Amtsgericht München hat nun in einem Fall entschieden, dass Vermieter die Katzenhaltung nur in Ausnahmefällen verbieten dürfen.

Vermieter dürfen die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten. Sie können zwar verlangen, dass der Mieter um Erlaubnis fragt, bevor er sich die Tiere anschafft - verbieten können die Vermieter die Katzenhaltung jedoch nur, wenn die Tiere die Wohnung beschädigen oder andere Mieter stören. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az: 411 C 6862/12).

Im konkreten Fall hatte ein Vermieter geklagt, weil eine Frau in ihrer Eineinhalb-Zimmer-Wohnung zwei Katzen hielt, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Diese Klage wies das Gericht zurück: Da die Katzen ausschließlich in der Wohnung blieben, würden sie niemanden belästigen. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass die Katzen nicht artgerecht gehalten würden. Reine Wohnungshaltung sei bei diesen Tieren durchaus üblich.

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