Finanztipp für Hundehalter Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Hundehalter können die Beiträge zur Haftpflichtversicherung für ihr Tier steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt diese Kosten als Sonderausgaben an, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße.

Finanztipp für Hundehalter: Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen
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Das ist dann sinnvoll, wenn der zulässige Höchstbetrag für Sonderausgaben noch nicht ausgeschöpft wurde. Er beträgt bei Einzelveranlagung 1900 Euro, bei Zusammenveranlagung 3800 Euro. Wichtig zu beachten: Der Steuervorteil gilt nach Angaben der VLH nicht für andere Tierversicherungen - wie zum Beispiel Tierkrankenversicherungen.

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