Tiere dürfen nicht tätowiert werden

Münster (dpa/tmn) - Tiere dürfen nicht ohne guten Grund tätowiert werden. Das Tierschutzgesetz verbiete es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen, entschied das Verwaltungsgericht Münster, wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der seinem Pony auf dem rechten hinteren Oberschenkel eine „Rolling-Stones-Zunge“ tätowieren lassen wollte. Das zuständige Landratsamt untersagte ihm dieses Vorhaben per Ordnungsverfügung. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht entschied (Aktenzeichen: 1 L 481/10).

Die beabsichtigte Tätowierung diene nicht der zulässigen Kennzeichnung des Ponys, sondern allein den individuellen Interessen des Pferdebesitzers. Dieser wolle sein Pony individuell verschönern lassen und das stelle keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar.

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