Private Hühnerhaltung mit den Nachbarn abstimmen

Bonn (dpa/tmn) - Wer Hühner im eigenen Garten halten will, sollte vorher seine Nachbarn informieren. Die Haltung von wenigen Tieren ist zwar auch in reinen Wohngebieten ohne baurechtliche Vorgaben erlaubt, erläutert der Deutsche Tierschutzbund.

Trotzdem ist es ratsam, die Nachbarschaft vorzuwarnen.

Außerdem sollten Halter das Geflügel von 19.00 bis 8.00 Uhr schalldicht unterbringen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung vermeiden, weil der Nachbar sonst frühmorgens vom Krähen geweckt wird. Das Halten von Hühnern gilt nur dann als privat, wenn der Bestand 20 Hennen und einen Hahn nicht überschreitet.

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