Ohne Leine - Hundehalter haften für Schäden

Coburg (dpa/tmn) - Hundehalter sollten ihre Tiere beim Spaziergang anleinen. Tun sie dies nicht und es kommt jemand zu Schaden, haften sie dafür, entschied das Landgericht Coburg (Aktenzeichen: 13 O 37/09). Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

Im verhandelten Fall waren Kläger und Beklagter zur gleichen Zeit mit ihren nicht angeleinten Hunden unterwegs. Der Hund des Beklagten rannte auf den Hund des Klägers zu und war nicht zum Stehenbleiben zu bewegen. Dabei prallte der Hund des Beklagten gegen das Knie des Klägers. Der Kläger wollte wegen seiner Verletzung 2000 Euro Schmerzensgeld. Der Beklagte lehnte dies ab. Der Kläger habe den Unfall mitverschuldet, weil auch sein Hund nicht angeleint gewesen sei.

Diese Begründung wollten die Richter nicht gelten lassen. Der Beklagte sei als Halter eines Haustieres zum Ersatz des durch das Tier entstandenen Schadens verpflichtet. Es mache dabei keinen Unterschied, ob der Hund des Klägers angeleint gewesen ist oder nicht, da schließlich der Hund des Beklagten auf den Kläger zulief und den Sturz verursacht habe.

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