Hund beißt Arzt: Halter muss haften

Celle (dpa/tmn) - Halter haften für ihre Tiere. Das gilt auch dann, wenn die Tiere vorübergehend in der Obhut Fremder sind - etwa während einer Operation beim Arzt. Und das kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden.

Besitzer sind für das Verhalten ihres Tieres verantwortlich - auch während einer Operation beim Tierarzt. Obwohl der Halter in diesem Fall nicht eingreifen kann, muss er für alle Schäden aufkommen, die sein Tier anrichtet, entschied das Oberlandesgericht Celle (Az.: 20 U 38/11). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

In dem Fall hatte eine Hundebesitzerin ihren Schäferhund in eine Tierklinik gebracht. Dort wurde der Hund für die Behandlung narkotisiert. Beim Erwachen biss das Tier den Tierarzt in die rechte Hand und verletzte ihn schwer. Der Tierarzt verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Durch die Handverletzungen könne er seine tierchirurgische Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Die Hundehalterin meinte, für die Schäden nicht einstehen zu müssen, weil sie keinen Einfluss auf ihren Hund nehmen konnte. Diese Möglichkeit hätte allein der Tierarzt gehabt, der über eine besondere Sachkunde verfüge und sich dem Risiko, von dem Hund angegriffen zu werden, bewusst ausgesetzt habe.

Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg: Allein der Umstand, dass man sein Tier in die Obhut einer anderen Person gebe, führe nicht dazu, dass die Haftung des Halters ausgeschlossen sei. Allerdings könne sie beschränkt werden, wenn der Geschädigte durch sein Verhalten selbst zu der Verletzung beigetragen habe. Da Hunde während des Erwachens aus der Narkose mitunter aggressiv reagierten, hätte der Tierarzt besondere Vorsicht walten lassen müssen. Das habe er jedoch nicht getan. Daher habe er nur Anspruch auf einen Teil des geforderten Schadenersatzes.

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