Ausgesetzte Hunde nicht einfach mitnehmen

Hamburg (dpa/tmn) - Angebundene oder zurückgelassene Hunde dürfen Finder nicht einfach mit nach Hause nehmen. Stattdessen muss das Tier bei der nächsten Polizeidienststelle oder in einem Tierheim abgegeben werden.

Gefundene Haustiere fallen unter das Fundrecht, erläutert die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Erst nach sechs Monaten dürfen Finder das Tier aufnehmen, falls sich der Besitzer während dieses Zeitraums nicht gemeldet hat. Trägt ein herrenloses Tier kein Halsband mit Adresse oder Steuermarke, kann das darauf hindeuten, dass es ausgesetzt wurde.

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