In Sachen Sepa jetzt handeln

Rainer Pietsch, Experte des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, sagt, was zu tun ist.

Düsseldorf. Rainer Pietsch hält viele Vorträge zum Thema Sepa, gibt auf Informationsveranstaltungen Ratschläge. Er hofft, dass auch Mittelständler und Vereine die Umstellung noch rechtzeitig schaffen.

Herr Pietsch, Sie beschäftigen sich seit mehreren Jahren mit der Vereinheitlichung des bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehrs in Europa, besser bekannt unter dem Stichwort „Sepa“. Wie ist Ihr Eindruck vier Monate vor der Umstellung zum 1. Februar 2014?

Rainer Pietsch: Die Sparkassen, aber auch die anderen Kreditinstitute informieren ihre Kunden seit längerem über die Anforderungen, die die vom europäischen Gesetzgeber geforderte Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Deutschland und Europa mit sich bringt. Trotzdem ist die Umstellung auf die Sepa-Verfahren noch nicht sehr weit fortgeschritten.

Was glauben Sie, werden die kleinen Unternehmen und die Vereine die Umstellung noch schaffen?

PIetsch: Auch wenn erst wenige mittelständische Unternehmen und noch weniger Vereine heute schon auf Sepa umgestellt haben: die meisten der von der Sepa-Umstellung besonders betroffenen Lastschrift-Einreicher haben sich auf Basis der Informationskampagnen der Sparkassen und Banken mit der Umstellung beschäftigt und wissen, was zu tun ist.

Bei der Sepa-Umstellung haben die Lastschrift-Einreicher, also die Unternehmer und Vereine, denen die Kunden die Erlaubnis erteilt haben, Lastschriften auf ihre Konten zu ziehen, die meiste Arbeit. Was sind die wichtigsten Schritte, die die Lastschrift-Einreicher erledigen müssen?

Pietsch: Die wichtigste Botschaft für die Lastschrift-Einreicher ist, dass sie ihre heute bestehenden Einzugsermächtigungen weiter verwenden dürfen. Sie brauchen sich also keine neue Unterschrift zur Verwendung von Lastschriften einzuholen. Trotzdem sind einige wichtige Dinge zu tun: 1. Sie müssen auf der Internet-Seite der Bundesbank eine sog. „Gläubiger-ID“ beantragen. Diese Gläubiger-ID wird für die neue Lastschrift-Vereinbarung mit der Sparkasse oder Bank benötigt. 2. Sie müssen ihre heutigen Einzugsermächtigungen mit Hilfe einer sog. „Mandatsreferenz“ eindeutig kennzeichnen und 3. müssen sie ihren Lastschriftzahlern den Umstellungszeitpunkt auf die Sepa-Lastschrift, ihre Gläubiger-ID und die individuelle Mandatsreferenz mitteilen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Pietsch: Jeder Lastschrift-Einreicher muss ab dem von ihm selbst festzulegenden Umstellungstermin neue „Lastschrift-Mandate“, das sind die Nachfolger der heutigen Einzugsermächtigungen, von seinen Zahlern einfordern. Für die Vereine heißt das unter anderem, dass die Anmeldeformulare — wenn dort heute die Einzugsermächtigung enthalten ist — geändert werden müssen.

Wie unterscheidet sich die Sepa-Lastschrift von der heutigen deutschen Lastschrift?

Pietsch: Eine wichtige Änderung ist, dass die Sepa-Lastschrift immer an einem ganz bestimmten — zwischen Lastschrift-Einreicher und Zahler vereinbarten — Fälligkeitstag dem Konto des Zahlers belastet wird. Hier müssen sich die Lastschrift-Einreicher ihre heutigen Regelungen — bei Vereinen im Aufnahmeantrag — ansehen und gegebenenfalls den Fälligkeitstag genauer bestimmen.

War es das schon an Unterschieden?

Pietsch: Wenn der Lastschrift-Einreicher jetzt noch darauf achtet, die Einreichungsfrist vor dem Fälligkeitstag einzuhalten und die Lastschriften nach Erst- und Folgelastschrift unterscheidet, kann er — genau wie heute — die fälligen Beträge seiner Zahler einziehen.

Wir haben uns jetzt nur auf die Lastschrift-Einreicher konzentriert. Was ist mit den Unternehmen, die nur überweisen?

Pietsch: Für alle Unternehmen gilt: sie müssen den bargeldlosen Zahlungsverkehr auf Sepa umstellen, auch die Überweisungen. Wobei diese Umstellung in erster Linie technischer Natur sind, d.h. neben der Umstellung auf Iban und BIC und der Verwendung des einheitlichen europäischen Datenformats sind keine Änderungen im Ablauf wie bei der Sepa-Lastschrift notwendig.

Und was ist mit den Privatkunden?

Pietsch: Der deutsche Gesetzgeber erlaubt den Sparkassen und Banken weiterhin, Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl anzunehmen und in Sepa-Format zu konvertieren. Nach meinem Kenntnisstand werden alle Sparkassen und die meisten Banken den Privatkunden die Möglichkeit zur weiteren Verwendung der Kontonummer und Bankleitzahl bei Überweisungen anbieten.

Privatkunden brauchen sich also nicht mit Sepa zu beschäftigen?

Pietsch: Privatkunden sollten sich schon langsam mit der Iban vertraut machen: wenn sie eine neue Lastschrift verwenden möchten, werden sie von dem Lastschrift-Einreicher im neuen Sepa-Mandat nach der Iban gefragt.

Also müssen sich die Privatkunden doch schon das 22-stellige Nummern-Ungetüm Iban merken?

Pietsch: Die Iban, die neue auch in Deutschland im Zahlungsverkehr zu verwendende Kontonummer ist viel besser als ihr Ruf: Im Prinzip werden nur die heutigen Bankleitzahl und die Kontonummer hintereinander geschrieben, am Anfang mit DE für Deutschland ergänzt. Die zweistellige Prüfziffer nach DE dient der Sicherheit dem Zahlungsverkehr und die beiden Zahlen sind die einzigen neuen Zahlen in der Iban.

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