Effektiv sparen: Anlage-Expertin bringt Licht ins Dunkel

Düsseldorf. Festgeld oder Tagesgeld, langfristige oder kurzfristige Anlage - Dutzende Geldinstitute bieten die Möglichkeit, Erspartes "für schlechte Zeiten" zurückzulegen und das Geld dabei noch durch Zinsen zu vermehren.

Doch wo liegen die Unterschiede der Angebote, welche Vor- und Nachteile gibt es? Im Rahmen der WZ-Serie "Geld & mehr" beantwortet die Anlagen-Expertin Julia Topar Fragen der Leser rund ums Thema Sparen.

Leserfrage: Kann man mit der Verteilung seiner Spar-Einlagen auf verschiedene Bankinstitute sein Risiko vermindern? Wenn ja, ab welcher Höhe wäre das für ein Ehepaar ratsam?

Julia Topar, Anlagen-Expertin: Man sollte seine Spar-Einlagen generell breit streuen. Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland haftet bis zu einer Summe von 100 000 Euro. Darüber hinaus bietet der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken für seine Kunden einen Schutz von mindestens 437.500 Euro ab dem Jahr 2025. Derzeit liegt die niedrigste Sicherungsgrenze bei 1,5 Millionen Euro. Die Einlagensicherungsgrenzen gelten pro Institut.

Leserfrage: Durch besondere Umstände können 10 000 Euro, die für eine Hausrenovierung vorgesehen sind, erst in vier Monaten ausgegeben werden. Ist es sinnvoll, das Geld auf einem Tagesgeldkonto zu deponieren?

Julia Topar: Tagesgeld ist in jedem Fall eine sichere und zinsbringende Geldanlage. Zudem sind Sie flexibel, können jederzeit an Ihr Geld heran. Falls Sie bei einem anderen Kreditinstitut mehr Zinsen bekommen, verschieben Sie das Geld einfach dorthin. Wer die besten Konditionen bietet, können Sie am besten im Internet vergleichen (etwa www.fmh.de, www.check24.de, www.vergleich.de). Für Ihren Fall einer kurzfristigen Geldanlage ist das Tagesgeld sicherlich die sinnvollste Anlagenvariante. Bevor Sie sich für ein Kreditinstitut entscheiden, empfehle ich Ihnen zu prüfen, ob die Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ist. Info unter
https://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage

Leserfrage: Ich habe mein Geld auf verschienen Konten angelegt: Tagesgeld ebenso wie Sparkonto. Wie sicher ist das Geld?

Julia Topar: Ihr Geld ist sehr sicher. Die Einlagen der Deutschen sind bis zu 100 000 Euro erstens durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Darüber hinaus haftet der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Derzeit bis zu einer Sicherungsgrenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank pro Kunde. Bis 2025 wird die Sicherungsgrenze gesenkt. Das bedeutet, dass die niedrigste Sicherungsgrenze, die heute bei 1,5 Millionen Euro liegt, ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde beträgt.

Leserfrage: Ich habe einen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen. Der Berater sagte mir damals, dass ich diesen laut Gesetz nach zehn Jahren ohne weiteres (ohne Kosten) ablösen könne. Ich möchte gerne wissen, ob das uneingeschränkt so richtig ist und was ich dann tun muss.

Julia Topar: Während die Bank an die volle Laufzeit des Kreditvertrags gebunden ist, können Sie als Kunde Ihren Kreditvertrag zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehensbetrags vorzeitig und einseitig kündigen — unter Beachtung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Ohne weiteres und ohne Kosten. Entweder können Sie rückzahlen oder umschulden — wenn Ihnen zum Beispiel ein anderes Kreditinstitut bessere Konditionen bietet.

Leserfrage: Ich kann bei meiner Bank Festgeld anlegen (drei Jahre Laufzeit, 3,75 Prozent Zinsen). Normalerweise ist das ja kein Problem. Doch jetzt, während der Euro-Krise, ist es da nicht wichtig zu wissen, wo die Banken ihr Geld angelegt haben?

Julia Topar: Sie können natürlich jederzeit bei Ihrer Bank nachfragen, wo diese ihr Geld anlegt. Im Prinzip ist das aber ohne Bedeutung, da Ihr Erspartes bei einer Festgeld-Anlage erstens durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Summe von 100 000 Euro gesichert ist. Kunden der privaten Banken haben zusätzlich den Schutz der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken. Die niedrigste Sicherung liegt heute bei 1,5 Millionen Euro, ab 2025 sind mindestens 437 500 Euro geschützt.

Leserfrage: Ende Oktober bekam ich von der Bank of Scotland ein Angebot von einem Zinssatz von 4,5 Prozent für eine fünfjährige Festgeldanlage. Ich möchte 20 000 Euro sparen; würden Sie mir zu dieser Geldanlage raten?

Julia Topar: Da die Bank of Scotland dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken gerade frisch beigetreten ist, liegt der Einlagenschutz der Kunden bei derzeit bei insgesamt 250 000 Euro (mit der gesetzlichen Einlagensicherung). Damit wären Ihre 20 000 Euro aber mehr als gut abgedeckt, so dass Sie sich um die Sicherheit Ihres Ersparten keine Sorgen machen müssten. Wenn Sie Ihr Geld fünf Jahre lang anlegen wollen, ohne dass Sie darüber verfügen müssen, dann ist diese Geldanlage sicherlich sinnvoll.

Leserfrage: Ich möchte 5000 Euro für ein Jahr anlegen. Was ist die beste Möglichkeit?

Julia Topar: Um kurzfristig Geld anzulegen, ist Tagesgeld eine gute Möglichkeit. Es bietet attraktive Zinsen, man ist flexibel, kann das Geld jederzeit abziehen und zu einer Bank bringen, die einen höheren Zinssatz bietet. Einige Institute garantieren einen bestimmten Zins für eine gewisse Anzahl von Monaten, zum Beispiel für Neukunden. Im Internet finden Sie direkte Vergleiche (z.B. www.fmh.de, www.check24.de, www.vergleich.de). Für den Vergleich ist der Effektivzinssatz entscheidend, da dieser etwa unterschiedliche Perioden für die Zinsgutschrift (in der Regel quartalsweise oder jährlich) berücksichtigt. Tagesgeld ist durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100 000 Euro geschützt.

Leserfrage: Ich habe vor, in den nächsten Tagen einen höheren Betrag anzulegen. Ist der Zeitpunkt jetzt richtig? Ich möchte auf Nummer sicher gehen und tendiere zu einem Sparkassenbrief (Laufzeit vier Jahre). Ich meine, eine längere Laufzeit ist im Augenblick nicht empfehlenswert.

Julia Topar: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ist ein Sparkassenbrief eine von vielen Möglichkeiten der Geldanlage — wenn auch relativ gering verzinst. Sie legen sich, im Gegensatz zu einer höher verzinsten Tagesgeldanlage oder kürzeren Festgeldanlagen, für einen Zeitraum von vier Jahren fest und sind somit nicht flexibel. Wenn Sie tatsächlich bewusst langfristig anlegen möchten, können Sie dies sowohl mit Tagesgeld, als auch mit Festgeld tun. Teilweise mit attraktiven Zinsen. Falls Sie Sicherheitsbedenken haben: alle Spareinlagen bis zu 100 000 Euro sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Institute.

Leserfrage: Wir wollen - aus Altersgründen - unser Geld so anlegen, dass es im Bedarfsfall sofort verfügbar ist, und wir möchten Gemeinschaftskonten haben. Welche Angebote gibt es bei Direktbanken?

Julia Topar: Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie bei jeder einzelnen Bank oder Direktbank nachfragen müssten, ob sie ein Gemeinschaftskonto anbietet, da uns hierzu keine Zahlen vorliegen. Wenn es Ihnen darum geht, dass beide Ehepartner Zugriff auf das Konto haben, würde ich Ihnen raten, das Konto unter dem Namen des Einen zu führen und dem Anderen eine Kontovollmacht zu geben. Sie können bei dem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Um den doppelten Sparerpauschbetrag von 1602 Euro zu bekommen, brauchen Sie kein Gemeinschaftskonto.

Leserfrage: Ich habe mit meiner Bank eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen, um meine Kreditkartenschulden von 4000 Euro abzubezahlen. Monatlich zahle ich 220 Euro ab. Dazu kommen aber noch 54 Euro Verzugszinsen. Laut Abrechnung beläuft sich der Zinssatz auf: 15,18 Prozent (Finanzierungsgebühr), der Verzugszinssatz liegt bei 5,37 Prozent. Ist diese Summe aufs Jahr gerechnet nicht viel zu hoch?

Julia Topar: Ich würde Ihnen raten, noch einmal das persönliche Gespräch mit Ihrem Bankberater zu suchen. Fragen Sie ihn, warum Sie Verzugszinsen zahlen müssen, wo Sie doch eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen haben und das Geld regelmäßig abzahlen. Unter Umständen kommt er Ihnen entgegen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der privaten Banken wenden. Der Ombudsmann vermittelt kostenlos und unbürokratisch zwischen Ihnen und der Bank.

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