Serie: Der letzte Weg Plötzlicher Todesfall — zehn Dinge, die zu tun sind

Stirbt ein Angehöriger, so bleibt den Hinterbliebenen kaum Zeit zum Innehalten. Es gibt viel zu erledigen. Ein Überblick.

Welche Urne oder welcher Sarg soll es sein — Fragen, die man mit dem Bestatter bespricht, der darüber hinaus bei Erledigungen im Zusammenhang mit dem Todesfall hilft.

Welche Urne oder welcher Sarg soll es sein — Fragen, die man mit dem Bestatter bespricht, der darüber hinaus bei Erledigungen im Zusammenhang mit dem Todesfall hilft.

Foto: Sophia Kembowski dpa

Düsseldorf. Wenn jemand verstirbt, ist für die Angehörigen eine Vielzahl von Dingen zu erledigen. Wir haben die zehn wichtigsten zusammengestellt, mit denen man in den ersten Tagen und Wochen konfrontiert ist.

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Foto: dpa

Verstirbt jemand zu Hause, so muss innerhalb von 24 Stunden ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser untersucht den Verstorbenen und stellt den Totenschein aus. Mit diesem Totenschein kann die Sterbeurkunde beantragt werden (siehe unten 6). Ist der Angehörige im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim verstorben, so kümmert sich dieses um die ärztliche Untersuchung und den Totenschein.

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Foto: Alexander Blum

Sie sollten sich auf die Suche nach einem eventuellen Testament begeben. Finden Sie eines, müssen Sie dieses beim Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnsitz des Verstorbenen) abgeben. Auch wenn Sie meinen, dass dieses Testament vielleicht überholt ist. Das zu beurteilen, ist nicht Ihre Sache.

In den auf den Tod folgenden Tagen werden viele Kontaktaufnahmen zu Behörden oder Vertragspartnern des Verstorbenen erforderlich. Stellen Sie daher die dafür erforderlichen Dokumente zusammen — Vertragsunterlagen zu Versicherungen, Bankkontakte usw.

Schreiben Sie eine Adressliste der vom Todesfall zu benachrichtigenden Personen.

Suchen Sie sich ein Bestattungsunternehmen, das Ihnen dann viele der zu erledigenden Aufgaben abnimmt. Zum Beispiel auch den nächsten Punkt: Sie brauchen eine:

Diese Urkunde bescheinigt amtlich den Tod, dessen Ort und Zeitpunkt. Ausgestellt wird sie vom Standesamt. Sie sollten sich mehrere Sterbeurkunden ausstellen lassen, weil Sie diese im Kontakt mit Behörden und Versicherungen benötigen. Nicht in jedem Fall akzeptieren diese Stellen eine Fotokopie.

Informieren Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen. Mit diesem muss auch besprochen werden, wie lange noch eine Weiterzahlung des Gehalts, gegebenenfalls abgesichert durch Tarifvertrag, vereinbart ist. Auch sollten persönliche Gegenstände von der Arbeitsstelle abgeholt werden. War der Verstorbene selbstständig, sollten seine Kunden informiert werden. Melden Sie sich auch bei Ihrem eigenen Arbeitgeber, um gegebenenfalls Sonderurlaub zu erhalten.

Informieren Sie Rentenversicherung und Krankenkasse über den Todesfall. Bei der Rentenversicherung geht es oftmals um eine zu beanspruchende Hinterbliebenenrente. Wichtig ist der Kontakt zur Krankenkasse insbesondere, wenn es um die Mitversicherung von Angehörigen des Verstorbenen geht. Wie es hier weitergeht, muss geklärt werden. Ebenso müssen private Versicherungen kontaktiert werden. Vor allem Lebensversicherer, gegen die möglicherweise Ansprüche bestehen.

Kommen Sie als Erbe in Betracht, so beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein. Dieses Dokument benötigt ein Erbe, um entsprechende Ansprüche, zum Beispiel gegenüber einer Bank, belegen zu können. Sollten Sie Erbauseinandersetzungen befürchten, sollten Sie möglichst bald Kontakt zu einem Notar oder Rechtsanwalt aufnehmen.

Machen Sie sich Gedanken, welche Verträge des Verstorbenen gekündigt werden sollen. Ob beispielsweise ein Mietvertrag fortgeführt oder aufgelöst werden soll. Auch regelmäßige Dienstleistungen wie Haushaltshilfen müssen abbestellt, Rundfunkbeitrag und Abos gekündigt werden.

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