Serie: Der letzte Weg Friedhofsordnung: Was erlaubt ist und was nicht

Die Friedhofsordnung hat strikte Vorgaben in Sachen Maß, Lage und Gestaltung einer Grabstätte. Spielraum gibt es aber immer.

Serie: Der letzte Weg: Friedhofsordnung: Was erlaubt ist und was nicht
Foto: Judith Michaels

Düseldorf. Die dunkle Figur hält einen Stab in der Hand, in der anderen trägt sie eine goldene Kugel. Ruhe strahlt sie aus, Sicherheit geht von ihr aus. Es scheint, als würde sie über das Grab wachen, auf dem sie sich befindet. „Genau so wollten es die Angehörigen haben“, erklärt Stefan Süß, Leiter des Düsseldorfer Nordfriedhofs. „Sie sind damals mit einem Foto der Figur zu mir gekommen und hatten genaue Vorstellungen, wie das Grab aussehen soll. Dann habe ich überlegt, welcher Ort dafür in Frage kommt. Er war schnell gefunden.“ Was ist auf dem Friedhof überhaupt erlaubt und was nicht? Was darf ich an Dekoration aufstellen? Wie sieht es mit Pflanzen aus?

Sich viel Zeit bei der Wahl lassen und sich beraten lassen, empfiehlt Stefan Süß den Angehörigen. Denn auch wenn die Friedhofsordnung jedes einzelnen Friedhofs strikte Vorgaben in Sachen Maß, Lage und Gestaltung auflegt, gibt es immer einen Spielraum. Jeder Friedhof hat seine eigene Ordnung und Satzung. „Wir beraten gerne und nehmen uns Zeit, dann schauen wir, was machbar ist und wie wir uns einigen können. Die letzte Ruhestätte ist ja ein besonderer Ort.“

Grundsätzlich gelten bei der Gestaltung der Grabstätten die „allgemeinen Gestaltungsgrundsätze“. Grabmale dürfen in Düsseldorf auf dem Nordfriedhof beispielsweise nur aus Naturstein, Naturstein mit Bronze, Eisen, Kupfer, Holz oder Beton bestehen. Ihre Größe muss in „einem angemessenen Verhältnis“ zur Größe der Grabstätte stehen und sie müssen ästhetisch gestaltet sein. Im Vorfeld bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Friedhofes.

Auch die Beete müssen „gärtnerisch hergerichtet“ und ordentlich instandgehalten werden. „Man ist dazu verpflichtet, das Grab in einem guten Zustand zu halten. Wenn mir etwas bei meinen Rundgängen auffällt, dann kontaktiere ich auch die Angehörigen und bitte, das Grab wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen“, erklärt Stefan Süß. Verwelkte Blumen und Kränze müssen entfernt werden.

„Das Grab muss so gestaltet werden, dass die Würde des Friedhofs und die historisch gewachsenen Strukturen gewahrt werden“, sagt Jörg Deter, Abteilungsleiter bei der Stadt für Friedhöfe und Krematorien. „Ein Friedhof ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Sie sehen an der Gestaltung der Gräber, wie jemand gelebt hat. Von opulent bis ganz bescheiden ist alles dabei. Im Tod wird eben nicht alles anders!“

Auch er empfiehlt, sich vorab zu informieren und nicht, wenn es schon zu spät ist. „Viele wollen sich nicht mit dem Tod beschäftigen und blenden das Thema aus, doch es gehört zu unserem Leben dazu. Deswegen ist es besser, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und sich auszutauschen. Was gefällt mir? Wie stelle ich mir meine letzte Ruhestätte vor?“

Oma liebte in ihrem Leben Rosen, jetzt sollen sie auch auf ihrer Ruhestätte blühen: Wer Blumen auf dem Grab des Angehörigen pflanzen möchte, hat eine große Auswahl. Wichtig ist, dass die Pflanzen nicht andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege beeinträchtigen. Bäume, großwüchsige Sträucher und Abdeckungen aus mineralischen Stoffen sind nicht zugelassen. „Schönheit liegt im Auge des Betrachters“, sagt Stefan Süß. „Das Recht auf Selbstverwirklichung ist bei uns sehr hoch angesetzt. Eine Grenze ist jedoch überschritten, wenn es über das eigene Grab hinausgeht.“

Auch in Sachen Zubehör gibt je nach Friedhof es genaue Vorschriften. Unzulässig sind auf dem Nordfriedhof Grablaternen über 30 Zentimeter, Bänke, Platten (außer einer rechtwinkligen Natursteinplatte von 30 x 30 x 5 Zentimetern je Grabstätte) und Einfassungen.

„Ansonsten darf es aber alles sein. Ob Engel oder besondere Kugeln das entscheiden die Angehörigen. Da halten wir uns als Friedhof wirklich raus“, betont Stefan Süß.

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