Lebensversicherung: Altverträge nicht aufgeben

Versicherte erhalten immer weniger Zinsen. Doch Durchhalten kann sich lohnen.

Lebensversicherung: Altverträge nicht aufgeben
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Düsseldorf. Lebensversicherte mit älteren Verträgen stehen gut da. Zum einen gewähren viele Gesellschaften weiter vergleichsweise hohe Zinsen, etwa die Allianz mit 3,6, Cosmos Direkt mit 3,65 oder die Aachen Münchener mit 3,5 Prozent. Zum anderen genießen Altverträge Garantiezinsen von bis zu vier Prozent, Steuerfreiheit für anfallende Kapitalerträge und haben Phasen hinter sich, in denen die Überschussbeteiligung bei sechs oder sieben Prozent lag. Diese Verträge sollte man nicht leichtfertig aufgeben.

Anders bei neueren Policen: Die Steuerfreiheit ging 2005 verloren, die Garantiezinsen betragen seit 2011 nur noch 1,75 Prozent und die laufende Überschussbeteiligung sinkt stetig. Viele Versicherte denken deshalb über eine Vertragskündigung nach. Doch die hat Tücken: Hohe Abschlusskosten belasten Sparkapital und Vertragsrendite. Bei Verkauf der Police an eine Verwertungsgesellschaft erhält man kaum mehr als den Rückkaufswert. Häufig ist es besser, den Vertrag mit geringem Aufwand fortzuführen. Diese Optionen bieten sich an:

Beitragsfreistellung: Wird die Prämie komplett ausgesetzt, bleibt das aufgelaufene Guthaben bestehen. Nachteil: Die Ablaufsumme sinkt deutlich, denn die nicht gezahlten Beiträge plus die entgangenen Zinsen fehlen am Ende.

Prämienstundung: Hierbei werden die Beiträge zwar ausgesetzt, die Ablaufleistung sinkt aber nicht. Grund: Nimmt der Versicherte die Zahlungen wieder auf, muss er die gestundeten Beiträge plus Zinsen nachzahlen. Die Beitragsaussetzung ist zeitlich befristet, in der Regel auf sechs Monate, in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr.

Vertragspause: Vor einer Beitragspause fordern die meisten Gesellschaften eine Mindestlaufzeit von ein oder zwei Jahren. Nach Ablauf werden die Zahlungen wie gewohnt fortgeführt. Nachteile: Die Vertragsleistung sinkt, die Gesellschaft kann die Zahlpause ablehnen.

Versicherungssumme kürzen: Wird die Versicherungssumme herabgesetzt, verringern sich die Beiträge. Das ist von Vorteil, wenn man nicht die kompletten Beiträge aussetzten möchte. Nachteile: Versicherungsschutz und Ablaufleistung sinken, die Gesellschaft muss der Herabsetzung zustimmen.

Sparleistung aussetzen: Dabei zahlt man nur die Beiträge für den Todesfallschutz, der Kapitalaufbau stagniert. Vorteil: Der Monatsbeitrag sinkt. Nachteil: Am Ende der Wartephase müssen Versicherte nicht gezahlte Sparbeiträge nachzahlen.

Zusätze stornieren: Man kann zusätzlichen Versicherungsschutz wie Berufsunfähigkeit oder Unfalltod kündigen. Der hauptsächliche Versicherungsschutz sowie die Ablaufleistung bleiben voll erhalten.

Laufzeit verlängern: Eine längere Laufzeit senkt den Beitrag. Vorteil: Die Versicherungssumme bleibt gleich hoch. Nachteil: Das Verhältnis von laufenden Kosten und Sparanteil verschiebt sich nicht zugunsten des Kapitalaufbaus, die Auszahlung der Versicherungssumme verzögert sich.

Policendarlehen: Der Versicherte beleiht seine Police bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes. Die Darlehensrückzahlung erfolgt aus Eigenmitteln oder bei Vertragsende mit dem restlichen Ablaufguthaben. Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt unberührt. Nachteil: Für das Darlehen fallen Zinsen an.

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