Senioren: Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim?

Wenn das Leben im Alter beschwerlich wird und sich keine Möglichkeit bietet, im eigenen Zuhause zu bleiben, entscheiden sich viele Senioren und deren Angehörige für ein Pflegeheim. Was sich im ersten Moment unangenehm anfühlen mag, erweist sich später meist als richtig.

Ein Pflegeheim kann Lebensqualität schaffen, bringt jedoch Kosten mit sich.

Ein Pflegeheim kann Lebensqualität schaffen, bringt jedoch Kosten mit sich.

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So kann in einem Pflegeheim eine Betreuung stattfinden, zu der berufstätige Angehörige nicht in der Lage sind. Das jedoch kann teuer sein. Wer die Kosten übernimmt, sollten Familien daher rechtzeitig wissen.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet über Zuschüsse der Pflegekasse.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet über Zuschüsse der Pflegekasse.

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Über die genauen Kosten eines Aufenthaltes im Pflegeheim können keine pauschalen Aussagen getroffen werden. So unterscheiden sich diese nicht nur von Einrichtung zu Einrichtung, sondern auch im Hinblick auf den Umfang der Pflege und die zusätzlichen Leistungen. Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus verschiedenen Einzelbereichen zusammen. Diese sind laut deutsche-seniorenstift.de

Der Elternunterhalt wird am besten von einem Profi errechnet.

Der Elternunterhalt wird am besten von einem Profi errechnet.

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• der jeweilige Pflegesatz,
• Unterkunft und Verpflegung
• sowie die Investitionskosten.

Senioren: Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim?
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Während sich der Pflegesatz am jeweiligen Bedarf des Einwohners orientiert, werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung auf Basis dessen errechnet, was für Speisen, Getränke und Wohnraum anfällt. Mit Investitionskosten gemeint sind solche, die zur Erhaltung und Instandsetzung der jeweiligen Einrichtung beitragen.

Senioren: Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim?
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Diese drei Aspekte können in Summe hohe Kosten auf den Plan treten lassen. Viele Familien schrecken daher vor der finalen Entscheidung für ein Pflegeheim zurück, da sie nicht wissen, wie sie sich das gesamte Vorhaben leisten können sollen. Die gute Nachricht ist jedoch: Für die entstehenden Kosten muss niemand vollkommen eigenständig aufkommen. Es gibt verschiedene Hilfen, die Senioren zur Verfügung stehen, bevor deren Kinder über einen möglichen Unterhaltsanspruch nachdenken müssen.

Wie teuer die Betreuung in einem Pflegeheim wird, lässt sich auch anhand des jeweiligen Pflegegrades einschätzen. So gibt es seit Januar 2017 das Pflegestärkungsgesetz II, das die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade gewandelt hat. Diese Pflegegrade beschreiben, wie gut sich ein Mensch selbst versorgen kann und wie viel Unterstützung er benötigt. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto mehr Hilfe wird benötigt. Genaue Informationen zu den Pflegegraden und deren Beantragung bietet pflege.de.

Es lohnt sich, während der Überlegungen rund um den Weg ins Pflegeheim auch über eine Neueinstufung und Beantragung eines Pflegegrades nachzudenken. So beeinflusst der Pflegegrad nicht nur die Leistungen vor Ort, sondern auch die Zuschüsse der Pflegeversicherung. Senioren, die Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind, erhalten monatlich einen bestimmten Zuschuss, der die Pflegeheimkosten deutlich senkt. Was nach Abzug dieses Zuschusses von den Gesamtkosten übrig bleibt, wird als Eigenanteil bezeichnet.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, lässt sich am besten in einer kurzen Aufstellung zeigen. Die Zuschüsse belaufen sich derzeit auf:

• 125 Euro in Pflegegrad 1
• 770 Euro in Pflegegrad 2
• 1.262 Euro in Pflegegrad 3
• 1.775 Euro in Pflegegrad 4
• und 2.005 Euro in Pflegegrad 5

Die Pflegekasse sieht vor, dass der Eigenanteil, den Senioren und deren Familien zusätzlich übernehmen müssen, in den Pflegegraden zwei bis fünf etwa auf gleichem Niveau liegt. Lediglich bei Pflegegrad eins fallen die selbst zu tragenden Kosten höher aus. Auf diese Weise soll die Option einer Pflege im eigenen Zuhause weiterhin attraktiver erscheinen als ein Heimaufenthalt. Da die meisten Senioren, die in ein Pflegeheim umziehen, jedoch mindestens Pflegegrad zwei haben, ist das für die wenigsten Familien ein Thema.

Der selbst zu leistende Eigenanteil beläuft sich für gewöhnlich auf Beträge von rund 1.500 Euro. Viel Geld für manchen Rentner, denn die durchschnittliche Rente liegt auf auf deutlich niedrigerem Niveau, wie eine Publikation der Deutschen Rentenversicherung vermuten lässt. Doch auch wenn sich mit der eigenen Rente nicht die gesamte Eigenleistung decken lässt, ist ein Heimaufenthalt möglich.

Die erste Quelle, die zur Deckung der verbleibenden Kosten herangezogen wird, ist das persönliche Vermögen der zu betreuenden Person. Es muss zunächst offen gelegt werden, bevor eine mögliche Verrechnung erfolgt. Wer sich um die persönlichen Ersparnisse sorgt, muss wissen, dass es ein sogenanntes Schonvermögen gibt. Dieses Vermögen darf nicht angetastet werden und beläuft sich aktuell auf etwa 5.000 Euro. Dennoch lohnt es sich in jedem Fall, schon früh an das Alter zu denken und zu überlegen, welche Werte später hilfreich sein könnten.

Und reicht auch das Vermögen nicht aus oder gibt es keines, könnten die eigenen Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden. Dieser Unterhalt soll die möglichen Leistungen des Sozialhilfeträgers senken und wird anhand der persönlichen Lebensverhältnisse der Kinder berechnet. Die Grundlage für den Elternunterhalt bildet Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nachzulesen unter gesetze-im-internet.de. Der Selbstbehalt eines möglicherweise unterhaltspflichtigen Kindes beläuft sich derzeit auf rund 1.800 Euro monatlich. Wer in einer ehelichen Gemeinschaft lebt, muss einen Selbstbehalt von 3.240 Euro monatlich zugrunde legen. Die Hälfte des verbleibenden Geldes abzüglich sonst relevanter Ausgaben kann dann den Elternunterhalt darstellen. Zur genauen Berechnung lohnt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Ganz am Schluss, wenn Vermögen, Pflegekasse und Elternunterhalt bereits ausgeschöpft sind, kann der Sozialhilfeträger für verbleibende Kosten aufkommen. Hierfür sollten Betroffene unbedingt rechtzeitig einen Antrag stellen, um nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten.

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