Schäden durch Unwetter: Wer zahlt was?

In Deutschland toben Unwetter mit schweren Gewittern und Starkregen. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden bereits zahlreiche Straßen überschwemmt, und Blitzeinschläge verursachten Hausbrände. In ganz Deutschland werden in diesem Jahr heftige Unwetter erwartet.

Die Versicherungen rechnen mit Schadenzahlungen von mehreren Millionen. Welche Versicherung aber kommt für welchen Schaden auf, und worauf müssen Immobilienbesitzer und Mieter achten?

Gebäudeschutzversicherung — Für Schäden am Haus
Experten wie Homeday, die auf Immobilienbesitzer und Verkäufer spezialisiert sind, veröffentlichen regelmäßig Beiträge mit Tipps. Denn oft wissen Eigentümer und Mieter gar nicht, welche Versicherung sie eigentlich benötigen und worauf sie achten müssen, um ausreichend geschützt zu sein. Wie hilfreich eine Versicherung ist, kommt nämlich auf die Art der Police und die einzelnen Vertragsklauseln an. Für Immobilieneigentümer ist zum Beispiel die Gebäudeschutzversicherung die wichtigste Grundversicherung. In der Regel übernimmt diese Schäden durch Hagel und Sturm ab Windstärke Acht, Feuer nach einem Blitzeinschlag sowie Wasser nach einem Leitungsbruch oder aufgrund von Frost


Vorsicht ist bei Unwetterschäden geboten. Bei den meisten Gebäudeschutzversicherungen werden abgedeckte Dächer, kaputte Fenster, umgefallene Schornsteine oder Schäden durch umgestürzte Bäume erst ab der Windstärke Acht übernommen, also ab einer Geschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde. Die Windspitzen der einzelnen Regionen erfährt man auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes. Wer nicht selbst für den Schaden aufkommen möchte, muss rechtzeitig spezielle Sonderkonditionen in die Police eintragen lassen.

Zudem sind Schäden durch einen Blitzeinschlag nur eingeschränkt versichert. In der Regel zahlt der Versicherer nur die Beschädigungen, die durch einen direkten Einschlag passiert sind. Das heißt: Trifft der Blitz ein Elektrogerät direkt, wird es erstattet. Geht das Gerät kaputt, weil der Blitz eine Überspannung in der Stromleitung hervorgerufen hat, wird es nicht ersetzt. Denn hierbei handelt es sich nicht um einen Schaden durch Blitzeinschlag, sondern um einen Überspannungsschaden. Im Vertrag sollte also unbedingt darauf geachtet werden, dass Überspannungsschäden mitversichert sind (gilt auch bei der Hausratversicherung).

Auch Schäden durch Überschwemmungen sind nur dann versichert, wenn sie durch einen Leitungs- oder Rohrbruch entstanden sind. Andernfalls benötigt man eine Elementarschaden-Zusatzversicherung.

Sollen neben dem Haupthaus auch die Garage, Carports, das Gartenhaus oder der Geräteschuppen, die sich auf dem Grundstück befinden, versichert sein, muss dies im Vertrag festgehalten werden.

Hausratversicherung — Für Schäden im Haus
Die Hausratversicherung kommt für alle Schäden an Gegenständen auf, die sich im Haus oder in der Wohnung befinden. Versichert sind beispielsweise Möbel, Elektrogeräte und Kleidung. Hierbei sollte man darauf achten, dass sich die Gegenstände, die versichert sein sollen, im Inneren des Hauses oder der Wohnung befinden. Alles, was im Geräteschuppen gelagert oder vor dem Haus abgestellt wurde (Sitzbank oder Kinderwagen beispielsweise) wird nicht von der Hausratversicherung übernommen.

Wie bei der Gebäudeschutzversicherung sind Folgeschäden abgesichert, die durch Sturm und Hagel entstanden sind. Dazu müssen allerdings Eigenleistungen erbracht werden, denn auch Besitzer und Mieter sind zum Schutz ihrer Eigentümer verpflichtet.

Bei Schäden durch Überschwemmungen, die in Haus oder Wohnung eindringen, zahlt die Hausratversicherung nicht. Denn hierbei handelt es sich um Schäden durch Naturgewalten, die ausschließlich über die Elementarschadenversicherung gedeckt werden.

Elementarschadenversicherung — Für Schäden durch Naturgewalten
Zu den meisten Gebäudeschutzversicherungen (oder Hausratversicherungen) muss man eine Elementarschaden-Zusatzversicherung abschließen, um im Falle eines Unwetterschadens finanzielle Hilfe zu erhalten. Sie sichert die Schäden ab, die durch Naturgewalten entstanden sind. Wie bereits angesprochen, ist diese Versicherung vor allem dann wichtig, wenn es um Schäden durch Blitzeinschlag (Überspannungsschäden) oder Wasserschäden (nicht durch Rohrbruch hervorgerufen) geht. Die Elementarschadenversicherung übernimmt normalerweise Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Erdsenkungen und Erdbeben.

Versicherte in der Pflicht
Mieter und Eigentümer sind verpflichtet, ihr Gut zu schützen, sonst zahlt die Versicherung nicht. Das heißt: Ist beispielsweise ein Fenster durch Sturm oder Hagel kaputt gegangen, muss man sofort dafür sorgen, dass die Bruchstelle gedichtet wird. Wer die undichte Stelle mit Absicht offen lässt, damit ein neuer Teppich oder ein neuer Schrank von der Versicherung bezahlt wird, bekommt keine Kostenerstattung. Auch wer vergessen hat, das Fenster zu schließen, bevor oder während ein Sturm oder starker Regen aufkam, erhält keine Entschädigung von der Versicherung. Grundstückseigentümer, die Bäume auf ihrem Gut haben, müssen diese zwei Mal im Jahr kontrollieren. Laut Gesetz einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Sind die Äste locker oder ist die Standsicherheit des Baums gefährdet (beispielsweise durch Pilzbefall), muss er gefällt werden. Ein Schaden, der durch einen ohnehin maroden Baum passiert, ist oft nicht versichert. Darüber hinaus müssen entstandene Schäden durch Unwetter unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden, damit sie geltend gemacht werden können.




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