Kehrtwende in der Cannabispolitik 2017?

In Deutschland sind neben dem Konsum auch der Besitz und der Anbau von Cannabis gesetzlich verboten. Doch schon bald könnte sich zumindest für Schmerzpatienten das Blatt wenden und die Legalisierung von Hanf in deutschen Apotheken Einzug halten.

Status: In Deutschland ist der Erwerb, der Anbau und der Konsum von Cannabis nach Paragraph §1 des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten, wobei dies nicht nur für Cannabis selber, sondern auch für alle Pflanzenteile gilt. Trotz der Gesetzesgrundlage wird in Deutschland durch alle Altersgruppen und Einkommensklassen gekifft und sogar der versteckte Heimanbau ist bei vielen beliebt.

Kontrollierter Verkauf von Hanf auf Rezept
Doch die gesetzliche Regelung stößt verstärkt auf Wiederstand. So klagen immer wieder Schmerzpatienten gegen das Verbot und fordern legalen Zugang zu Cannabis, das bei vielen Krankheiten schmerzlindernd wirken soll. Entsprechende Vorstöße von Regierungsseiten gab es in der Vergangenheit bereits mehrfach. So forderte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen freien Zugang zu Cannabis unter ärztlicher Kontrolle ab 2017. Aber auch schon vorher gab es identische Aussagen, wie 2015 von Marlene Mortler (CSU), die ein vergleichbares Vorhaben umsetzen wollte. Zudem kursieren schon seit längerem Gerüchte über kontrollierten Cannabisanbau von staatlicher Seite.

Engpässe möglich
Doch selbst bei einem erfolgreichen Gesetzesentwurf stellt sich die Frage, wie bei einer kontrollierten Zulassung die benötigte Menge bereitgestellt werden soll. Denn laut Studien könnten einige hunderttausend Schmerzpatienten ihre Ansprüche auf Cannabis per Rezept geltend machen. Diese Menge könnte zumindest vorläufig nicht durch die importierten Mengen aus Holland abgedeckt werden können. So wird auch bei einer erfolgreichen Gesetzesänderung eine beständige Dunkelziffer an Cannabis Konsum und Anbau erwartet. So würden laut Prognosen weiterhin viele Patienten aber auch vor allem diejenigen, die nicht von der Legalisierung profitieren, weiterhin privat Cannabis beziehen oder anbauen.

Dabei ist Beschaffung der Hanfsamen durch die Zollunion auch denkbar einfach. Das Saatgut kann über das Internet bei kleineren holländischen Shops oder den großen Seedbanks direkt bezogen werden, wobei Zollkontrollen dabei wenig gefürchtet werden müssen. Und selbst wenn es zu Kontrollen kommen sollte, lässt das deutsche Betäubungsmittelgesetz einen gewissen Interpretationsspielraum. Zwar gelten die Hanfsamen als „Pflanzenteile“ und fallen somit unter §1 BtMG, werden oft jedoch nicht zwingend strafrechtlich verfolgt, da die Intention mit der die Samen erworben wurde nicht eindeutig ist. Strafbar macht sich nur derjenige, der die Hanfsamen zum Anbau erwirbt. Dieser Gesetzesspielraum wird genutzt indem die Samen als „Sammelobjekte“ deklariert werden.

Lokal gibt es Vorstöße
Auch auf lokaler Ebene gibt es bereits Vorstöße. So wagte Berlin-Kreuzberg einen ersten Schritt in eigener Sache und beantragte den kontrollierten Verkauf von Cannabis in extra ausgezeichneten lokalen Shops. Hintergrund ist unter anderem, dass man sich erhofft, dem Drogenhandel im in der Nähe befindlichen „Görlitzer Park entgegenwirken zu können. Allerdings wurde der Antrag wiederholt abgelehnt. Die Gesamtsituation und die vielen „Pro-Cannabis-Stimmen“ machen jedoch deutlich, dass es hier tatsächlichen Handlungsbedarf besteht und eine Überarbeitung der Gesetze notwendig ist und es bleibt abzuwarten, was sich in den nächsten Jahren in Deutschland bewegen wird.

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