Wie viel Makler verlangen dürfen

Freie Wohnungen werden selten direkt vom Vermieter angeboten. Die Courtage für den Vermittler müssen meistens die Interessenten zahlen.

Düsseldorf. Die Zahl ist beeindruckend: „Rund 2,5 Millionen Wohnungswechsel gibt es jährlich in Deutschland“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Angeboten werden die freien Wohnungen oft von Maklern, die sich für ihre Arbeit von den künftigen Mietern bezahlen lassen.

Nach dem Willen des Hamburger Senats sollten die Kosten vom Vermieter getragen werden. Dafür zeichnet sich im Bundesrat eine Mehrheit ab. Doch wie viel Provision dürfen Makler überhaupt verlangen? Antworten auf wichtige Fragen:

Wie hoch sind Maklergebühren in der Regel?

Die Höhe der Maklergebühren ist gesetzlich begrenzt. „Mehr als zwei Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer dürfen Makler für die Vermittlung einer Mietwohnung nicht verlangen“, erklärt Ropertz. Maßgeblich ist dabei nicht die Bruttomiete — also inklusive Nebenkosten — sondern die Nettokaltmiete. Theoretisch dürfen Makler auch weniger verlangen. Das passiert allerdings in der Praxis selten.

Wer muss die Gebühren zahlen?

Ob Mietinteressent oder Vermieter die Courtage zahlen müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Häufig kommen die Interessenten für die Kosten auf. Grundsätzlich gilt: „Sobald der Makler eine Leistung erbracht hat, muss die Provision auch gezahlt werden“, erklärt Ropertz. Dafür reicht es, wenn der Makler die Besichtigung einer Wohnung ermöglicht oder den Kontakt zum Vermieter herstellt. Fällig wird die Courtage, wenn der Mietvertrag unterschrieben wurde.

Sind Maklergebühren verhandelbar?

Theoretisch schon. „Man kann versuchen zu handeln“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Ob das klappt, hängt allerdings vom Einzelfall ab. „Wenn der Makler jemanden findet, der bereit ist, die geforderte Provision zu zahlen, hat man unter Umständen das Nachsehen.“ Wenn Mietinteressenten allerdings selbst einen Makler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen, könnten sie durchaus über die Courtage verhandeln.

Können sich Verbraucher wehren, wenn ihnen die Gebühren zu hoch erscheinen?

Wie hoch die Provision sein darf, können Mietinteressenten leicht anhand der geforderten Miete ausrechnen. „Überschreitet die geforderte Courtage die gesetzlich festgelegte Höhe, muss sie nicht gezahlt werden“, erklärt Ulrich Ropertz. Interessenten sollten sich in einem solchen Fall zunächst an den Makler selbst wenden. Helfe das nicht, sollten sich Betroffene beim Maklerverband beschweren.

Kann man einen Makler auch umgehen?

Makler werden nicht überall eingesetzt. „Das hängt vom Wohnungsmarkt ab“, erklärt Happ. Je mehr Interessenten es in einer Region gebe, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Vermieter Makler beauftragten. „Die treffen dann eine Vorauswahl.“ Wollen Wohnungssuchende den Makler umgehen, sollten sie versuchen, von vorneherein direkt Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Dann könnten sie auch ohne Makler-Vermittlung an den Mietvertrag kommen.

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