Police gegen untreue Verwalter

Mit einer sogenannten Vertrauensschadens-Versicherung kann man das Rücklagenkonto schützen.

Düsseldorf. Auf dem Rücklagenkonto einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sammeln sich schnell viele Tausend Euro an. Immer wieder werden solche Gelder veruntreut.

Gegenmaßnahme: eine Verfügungsbeschränkung, die es dem Verwalter unmöglich macht, über größere Summen ohne Unterschrift etwa eines WEG-Beirats zu verfügen.

Dass sich auch für den Fall vorsorgen lässt, dass ein Verwalter mit dem Geld durchbrennt — darauf machte uns eine Wuppertaler Anwältin aufmerksam: über eine „Vertrauensschadens-Versicherung“.

Eine solche Police schützt die WEG auch vor vorsätzlichen Taten Dritter. Damit wird der Schaden ersetzt, den die Angestellten des Verwalters verursachen, wenn sie Geld veruntreuen. Die Police hilft aber nicht, wenn der Verwalter selbst mit dem Geld durchbrennt. Man kann sich nicht gegen die Folgen einer eigenen Straftat absichern.

Dennoch lassen sich auch solche Schäden absichern. Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI): „Wir als BVI sind der Versicherungsnehmer — und dann schützt die Versicherung auch bei Veruntreuung durch den Firmeninhaber. Nutznießer der Versicherung ist somit die WEG.“

Dafür müssen die BVI-Mitglieder nicht einmal besonders viel bezahlen. Bei bis zu 999 verwalteten Einheiten kostet das den Verwalter eine Jahresprämie von 75 Euro. Bei mehr als 10 000 verwalteten Einheiten sind es 1690 Euro — die Versicherungssumme beträgt 500 000 Euro je Versicherungsfall und -jahr.

Wichtig aber: Hat der Verwalter selbst den Versicherungsvertrag abgeschlossen, so profitieren die Wohnungseigentümer davon nur, wenn der Schaden durch einen Mitarbeiter des Verwalters verursacht wurden. Eine Veruntreuung durch den Verwalter selbst ist nur abgesichert, wenn er nicht selbst Versicherungsnehmer ist.

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