Haus- und Gartentrends 2017 Bauamt contra Gartenhaus?

Welche Vorschriften bei der Aufstellung beachtet werden müssen.

Haus- und Gartentrends 2017: Bauamt contra Gartenhaus?
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Kaufen, aufstellen, fertig. Ganz so einfach, wie es mancher Baumarkt verspricht, kommt der Hobbygärtner nicht zu seinem Gartenhaus. Wenn er sich dabei an alle Gesetze halten will, kann ein dorniger Weg vor ihm liegen. Ähnliches gilt für eine Terrassenüberdachung an einem Doppel- oder Reihenhaus, sofern die zu überdachende Fläche in der Nähe der Grundstücksgrenze liegt. Selbst das Spiel- oder Baumhaus für Kinder unterliegt Vorschriften unterworfen. „Grundlage für das Aufstellen eines Gartenhauses ist die Bauordnung NRW“, sagt die Solinger Stadtsprecherin Sabine Rische.

Demnach sind Gartenhäuser ohne Aufenthaltsräume bis zu einem maximalen Rauminhalt von 30 Kubikmetern zwar baugenehmigungsfrei, einfach irgendwo hinstellen geht aber nicht. „Die Abstandsflächen müssen eingehalten werden“, erklärt Rische. Außerdem darf keine Öffnung des Gartenhauses, ob Tür oder Fenster, dem Nachbargrundstück zugewandt sein. Doch selbst wenn diese Vorschrift eingehalten wird, so zeigt die Erfahrung, kann das Aufstellen einer Gartenlaube, eines Gartenhäuschens oder eines Abstellraumes in der Nähe der Grundstücksgrenze zu einem langwierigen Nachbarschaftsstreit eskalieren. Die Stadtsprecherin rät deshalb dazu, vor dem Kauf erst einmal mit dem Nachbarn über das Vorhaben zu reden.

Ist das geklärt, warten mit dem deutschen Baurecht die nächsten Fallstricke. Nebenanlagen - als solche gilt ein Garten- oder Abstellhäuschen - sind nicht überall erlaubt. In der Regel wird in dem Bebauungsplan festgelegt, ob solche Nebenanlagen zulässig sind. Mancher Stadtplaner fand es in den vergangenen Jahren als wenig schick, die Hausgärten mit Garagen, Pkw-Stellplätzen oder Gartenhäusern vollzustellen. Deshalb findet sich in Bebauungsplänen mitunter die Festsetzung: „Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind ausgeschlossen.“

Wer auf Nummer sicher gehen will, dem rät Stadtsprecherin Rische, vorsichtshalber Kontakt zum Bauordnungsamt aufzunehmen, um die bau-rechtlichen Fragen zu klären. Der Solinger Stadtdienst Bauaufsicht hält für diesen Zweck ein Merkblatt für Gartenhäuser bereit. Zudem bietet er zweimal wöchentlich eine Bauberatung im Rathaus an.

Ein heikles Thema sind die sogenannten Abstandsflächen. Grundsätzlich muss nämlich jede bauliche Anlage einen seitlichen Grenzabstand von mindestens drei Metern ein-halten, also auch die Gartenlaube. Deshalb kann es auf kleineren Grundstücken oder bei Reihenmittelhäusern schon sehr eng werden, wenn der Abstand zu beiden Seiten eingehalten werden muss.

Die Bauordnung bietet in diesen Fällen Rat und beschreibt für Garagen und „Gebäude, die zu Abstellzwecken genutzt werden“, gewisse Privilegierungen. Diese Regelung gilt aber nicht für große Gartenlauben.

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