Richtig recyceln Von Alufolie bis Zahnpastatube: Was darf in die Gelbe Tonne?

Berlin (dpa/tmn) - In die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gehören nicht alle Wertstoffe, sondern nur Verpackungsmüll. Was genau ist das?

Richtig recyceln: Von Alufolie bis Zahnpastatube: Was darf in die Gelbe Tonne?
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DIE FAUSTREGEL: Im Grunde lässt sich sagen: Verpackungen, die nicht aus Papier und Glas sind, landen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack. Die Branche spricht von sogenannten Leichtverpackungen, also alles, was aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien besteht und ein Produkt schützt.

KONKRETE BEISPIELE: Dazu zählen Plastikbecher, Wurst-, Käse- und Eisverpackungen, Alufolien und Kosmetikverpackungen aus Plastik. Aber auch Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten und Styropor. Sogar Kronkorken von Flaschen und die ausgequetschte Zahnpastatube gehören in die gelbe Abfallgruppe.

LOKALE AUSNAHMEN: Allerdings kann es sein, dass der örtliche Entsorger andere Vorgaben macht. Manche schränken zum Beispiel ein, dass expandiertes Polystyrol, auch bekannt unter dem Markennamen Styropor, nur in haushaltsüblichen Mengen in die Tonne oder den Sack wandern darf. An Geburtstagen oder Weihnachten können aber schon mal ganze Berge davon zusammenkommen - dann am besten nach den Details beim Entsorger erkundigen. Manche bieten für einmalig anfallende große Abfallmengen gegen Entgelt extra Müllsäcke an.

IN ANDERE TONNEN: Nicht alles, was nach Kunststoff aussieht, darf in die gelben Tonnen und Säcke. Dazu gehören übliche Plastikprodukte wie Bauklötze, Spielpuppen, Kleiderbügel, Haarbürsten und Küchengeräte sowie beschichtetes Papier wie mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen.

UMGANG: Die Verpackungen der gelben Gruppe sollten möglichst komplett leer sein, sie sollten aber nicht ausgespült werden. Denn der Wasser- und Spülmittelverbrauch belastet die Umwelt unnötig. Wichtig ist laut Umweltbundesamt auch: Einzelne Becher nicht fest ineinander stecken, denn die Verpackungen müssen getrennt die Sortieranlage für Wertstoffe durchlaufen können.

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