Neue EU-Richtlinien Afrikanisches Lampenputzergras: Nur noch bedingter Verkauf

Bonn (dpa/tmn) - Das beliebte Federborstengras der Art Pennisetum setaceum darf seit kurzem nicht mehr verkauft werden. Es gibt aber Ausnahmen davon - Hobbygärtner müssen nach sterilen Sorten suchen.

Neue EU-Richtlinien: Afrikanisches Lampenputzergras: Nur noch bedingter Verkauf
Foto: dpa

Die Art Pennisetum setaceum ist unter Hobbygärtnern auch bekannt als das Afrikanische Lampenputzergras oder Rotes Lampenputzergras. Im August 2017 hat die Europäische Union diese Pflanzenart in ihre Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgenommen, da sie sich stark verbreiten und damit einheimischen Pflanzen Probleme bereiten kann. Das hat nun etwa ein Verbot von Verkauf, Freisetzen und Halten der Pflanze zur Folge, wie das Bundesamt für Naturschutz erläutert.

Allerdings können Hobbygärtner beruhigt sein: Sterile Sorten dieser Art sind nicht von dem Verbot betroffen, da sie sich nicht weiter verbreiten, erläutert der Zentralverband Gartenbau. Sie finden sich weiterhin im Handel.

Dazu zählt auch die besonders beliebte Sorte des Grases 'Rubrum'. Laut dem ZVG handelt es sich dabei eigentlich um einen Hybrid aus den beiden Arten Pennisetum macrostachyum und Pennisetum setaceum, es trägt daher oft die Hybrid-Bezeichnung Pennisetum x advena. Alle Sorten mit dieser Bezeichnung sind steril.

Und: Kontrollen von Behörden in Privatgärten seien nicht zu erwarten, ergänzt der ZVG. Da die Art in Deutschland den Winter nicht überlebt, gehe hierzulande auch keine akute Gefahr für die biologische Vielfalt von ihr aus. Das Bundesamt für Naturschutz verweist auf die Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden, die Management-Maßnahmen insbesondere für die neu gelisteten Arten noch erarbeiten müssten.

Die Liste invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzarten umfasst seit August 48 Einträge, 11 davon sind neu hinzugekommen.

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