Feine Risse am Kanal müssen nicht saniert werden

Neuer Erlass legt die Pflichten und Rechte der Hauseigentümer eindeutig fest.

Düsseldorf. Für Eigentümer in NRW gibt es jetzt Rechtssicherheit über ihre Pflichten bei der Kanalsanierung. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat am Freitag einen Erlass zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen veröffentlicht.

Darin wird klargestellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.

„Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig, um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen“, so Remmel. „Aber der Aufwand muss für die Eigentümer überschaubar bleiben.“

Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, sollen grundsätzlich die einzelnen Gemeinden treffen. Schwere Schäden sollten aber innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren, so Remmel.

In Deutschland ist durch Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen — das bindet alle Hauseigentümer. Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis Ende 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher.

Die Kommunen haben aber die Möglichkeit, die Frist bis Ende 2023 zu verlängern. Zudem erlaubt der Erlass mehrere, teils auch kostengünstigere Prüfvarianten. Die Kommunen sind aufgefordert, Eigentümer zu beraten, um sie vor unseriösen „Kanal-Haien“ zu schützen, die überteuerte Sanierungen verkaufen. lnw

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