Fensterrahmen und Verglasung Wohnungseigentümer dürfen nicht eigenmächtig modernisieren

Bonn (dpa/tmn) - Fenster gehören nicht dem Wohnungseigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Darauf macht der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) in Bonn aufmerksam.

Fensterrahmen und Verglasung: Wohnungseigentümer dürfen nicht eigenmächtig modernisieren
Foto: dpa

Das heißt: Eigentümer dürfen die Fenster ihrer Wohnung nicht eigenmächtig modernisieren. Vorher müssen sie immer einen Beschluss der Eigentümerversammlung darüber beantragen.

Das gilt laut WiE für Arbeiten an Fensterrahmen, Verglasung, Fensterläden, Außenjalousien, Rollläden sowie an den Fenstersimsen und äußeren Fensterbänken. Nur die inneren Fensterbänke gehören zum Sondereigentum, über das Eigentümer allein bestimmen können.

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