Wiederholt unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung droht

Berlin (dpa/tmn) - Zahlen Mieter nicht pünktlich, kann es Ärger mit dem Vermieter geben. Wird die Miete wiederholt unpünktlich gezahlt, droht eine Kündigung. Darauf weist der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland hin.

Bis zu welchen Tag die Miete gezahlt werden muss steht im Mietvertrag.

Eine einzelne unpünktliche Zahlung begründet aber noch nicht unbedingt eine Kündigung. Sie droht erst dann, wenn die Zahlungen mehrfach unpünktlich erfolgen und hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter erschüttert wird. Wie lange die einzelnen Zahlungstermine überschritten werden, spielt hierbei keine Rolle.

Bevor der Vermieter eine Kündigung ausspricht, muss er den Mieter jedoch hinsichtlich der unpünktlichen Zahlungen abgemahnt haben. Der Vermieter kann eine Abmahnung auch dann aussprechen, wenn er in der Vergangenheit unpünktliche Zahlungen bisher nicht gerügt hat. Sollte die Miete auch nach einer angemessenen Frist nach der Abmahnung weiterhin unpünktlich gezahlt werden, kann der Vermieter fristlos kündigen.

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