Achtung Waldbrandgefahr Wichtig für Spaziergänger: Rauchverbot in Wäldern ab 1. März

Bonn (dpa/tmn) - Ab 1. März herrscht in allen Wäldern Rauchverbot. Daneben darf man im und am Wald kein Lager- oder Grillfeuer entfachen, wie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bonn erläutert.

Achtung Waldbrandgefahr: Wichtig für Spaziergänger: Rauchverbot in Wäldern ab 1. März
Foto: dpa

Das gilt bis 31. Oktober.

Nicht nur im Sommer, sondern gerade auch schon im Frühling herrscht je nach Wetterlage eine hohe Waldbrandgefahr. Denn auf den Böden liegen noch viel Laub, abgestorbene Äste und vertrocknete Gräser. Zudem kann die Sonne den Boden durch die noch kahlen Laubbäume gut erreichen und die Vegetation am Boden noch mehr austrocknen.

Um Waldbrände zu vermeiden, dürfen auch keine Autos, Motorräder und Nutzfahrzeuge der Landwirte auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden, da ihre heiß gelaufenen Katalysatoren Feuer entfachen können. Außerdem sollte man Müll nicht im Wald zurücklassen: Eine Glasflasche, Folien, Feuerzeug und Dosen mit chemischen Abfällen können ein Brandherd werden.

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