Vermieter muss Wasserleitungen bei Anlass prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter muss nicht ständig die Wasserleitungen in seiner Immobilie überprüfen, sondern nur bei begründetem Anlass. Das entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 63 S 470/10).

In dem Fall hatte ein Autobesitzer seinen Wagen in einer gemieteten Tiefgarage abgestellt. Dort tropfte Wasser aus einem defekten Wasserhahn auf den Wagen, und Kalk lagerte sich ab. Der Mieter verlangte Schadensersatz für die Neulackierung - das Landgericht wies die Klage in der Revision ab.

Die Richter sahen den Angaben zufolge den Vermieter nicht in der Pflicht, die Leitungen ständig zu kontrollieren. Dies sei nur nötig, wenn aktuell Handlungsbedarf bestehe. Die pauschale Behauptung des Mieters, dass es „in der Vergangenheit Probleme mit Wasserleitungen“ gegeben habe, reiche hierfür nicht aus. So lautete die Begründung des Urteils, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ vom Eigentümerverband Haus & Grund berichtet.

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