Rechnung nie vor Bauabnahme bezahlen

Berlin (dpa/tmn) - Rechnung des Bauunternehmers nie vor der offiziellen Abnahme eines Hauses begleichen: Wer die Schlussrechnung bezahlt, hat damit den Bau offiziell abgenommen - auch wenn noch Arbeiten offen sind.

Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Nach Angaben des Verbandes drängen Bauunternehmer immer öfter auf die Abnahme eines Hauses, obwohl wichtige Dinge noch nicht erledigt sind. Oft fehlten Außenanlagen, Wege, Einfriedungen, Treppengeländer oder Vordächer. Gelegentlich seien auch die Installationen noch nicht angeschlossen, oder die Heizung funktioniert nicht. Solche unfertigen Häuser muss der Bauherr aber nicht abnehmen.

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