Nachbar darf Gartenmauer verzieren

München (dpa) - Verzierungen des Nachbarn an der eigenen Gartenmauer muss der Besitzer dulden, wenn keine aktuelle Beeinträchtigung besteht. Zu diesem Urteil ist das Amtsgericht München gekommen (Aktenzeichen: 281 C 17376/09).

Eine Frau hatte gegen ihren Nachbarn geklagt, weil er einen Salamander und eine Sonne aus Metall an ihrer Mauer angebracht hatte. Die Mauer gehört ihr - sehen kann sie die Ornamente des Nachbarn von ihrem Grundstück aus aber nicht. Es gebe also keine aktuelle Beeinträchtigung, urteilte das Gericht. Es reiche nicht aus, dass die Klägerin vielleicht einmal irgendwann die Wand streichen lassen wolle und der Beklagte die Ornamente dann vielleicht nicht entfernen wolle.

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