Mieter muss während der Mietzeit auftretende Mängel melden

Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen ihrem Vermieter alle Mängel melden, die während der Mietzeit auftreten. Wenn der Mieter dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann er unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet werden.

So kann beispielsweise ein leckendes Wasserrohr Vorbote eines Rohrbruchs sein. Sollte der Mieter die Leckage dem Vermieter nicht melden, kann er für die Schäden eines später eventuell eintretenden Rohrbruchs vom Vermieter in Haftung genommen werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Bei akuten Notfällen muss der Mieter sogar im Rahmen seiner Möglichkeiten erste Sicherungsmaßnahmen treffen, damit der Schaden sich nicht vergrößert.

Auch eine Mietminderung darf der Mieter nur in Anspruch nehmen, wenn er den Mangel dem Vermieter rechtzeitig anzeigt. Denn nur dann kann dieser für Abhilfe sorgen. Sollte der Mangel auch für den Vermieter offensichtlich sein, entfällt die Anzeigepflicht des Mieters.

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