Zusätzliche Investition Mieter haben kein Recht auf höheren Einbruchsschutz

Berlin (dpa/tmn) - Mieter können nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit ihrer Wohnung sorgt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Zusätzliche Investition: Mieter haben kein Recht auf höheren Einbruchsschutz
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Mieter haben also keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter trotzdem in Schutzmaßnahmen, handelt es sich um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Die Folge: Der Vermieter darf die Miete erhöhen. Er darf elf Prozent der Kosten einer Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Die Entscheidung aber, ob investiert wird oder nicht, trifft allein der Vermieter.

Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der muss bei einem nachvollziehbaren Interesse des Mieters kleinere Baumaßnahmen wie den Einbau eines Türspions oder eines Sicherheitsschlosses gestatten.

Wichtig ist es aber, zu klären, was am Ende der Mietzeit passieren soll. Nach dem Gesetz ist es denkbar, dass der Vermieter dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, so dass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen können.

Der Mieterbund empfiehlt hier eine Modernisierungsvereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass dem Mieter Veränderungen gestattet sind, die er beim Auszug nicht beseitigen muss. Geregelt werden kann beispielsweise auch, dass der Vermieter für den Verbleib dieser Sicherheitsmaßnahmen eine Entschädigung zahlt.

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