Keine Mietminderung bei selbst verursachtem Mangel

Karlruhe (dpa/tmn) - Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn ein Mieter den Mangel selbst verursacht hat. Dies geht aus einem am Freitag (28.1.) veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor.

Im verhandelten Fall unterbrach ein Energieunternehmen die Stromlieferung, weil der Mieter seine Stromrechnung nicht bezahlt hatte. Wegen der fehlenden Stromversorgung der Wohnung minderte der Mieter die Mietzahlung. Nach vorheriger Abmahnung kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Der BGH entschied: Die Kündigung war rechtmäßig und der Mieter muss die ausstehende Miete zahlen (Aktenzeichen: VIII ZR 113/10).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort