Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf vereistem Weg

München (dpa) - Wer auf einem vereisten Weg stürzt und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Grundbesitzer, wenn es einen sicheren Ausweichweg gab. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt.

Das Gericht wies damit die Klage einer Mieterin ab, die vor knapp einem Jahr auf dem Weg zum Müllhäuschen der Wohnanlage gestürzt war und sich schmerzhafte Bänderrisse zugezogen hatte (Az.: 212 C 12366/12).

Sie argumentierte, der Vermieter habe den Weg nicht ausreichend geräumt - er habe damit seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Vermieter entgegnete, er sei seiner Räum- und Streupflicht ausreichend nachgekommen. Zudem habe es einen Ausweichweg für die Mieterin gegeben.

Tatsächlich hatte die Frau auf dem Hinweg zur Mülltonne einen Pfad entlang der Häuser benutzt, weil es dort nicht vereist war. Auf dem Rückweg benutzte sie allerdings den stark vereisten eigentlichen Weg und stürzte prompt.

Die Mieterin sei an dem folgenreichen Sturz selbst schuld, weil sie auf dem Rückweg auch den ungefährlichen Pfad an den Häusern hätte nutzen können, befand die Amtsrichterin. Die Mieterin habe damit massiv die Sorgfalt verletzt, die ein vernünftig Handelnder zum Schutze der eigenen Gesundheit walten lassen müsse. Stattdessen habe sie mit ihrem Verhalten die eigene Unfallgefährdung wesentlich erhöht. Vor diesem Hintergrund sei es von untergeordneter Bedeutung, ob der Vermieter den Weg hätte besser räumen müssen.

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