Hochwasserschäden schnell melden und dokumentieren

Berlin (dpa/tmn) - Versicherte sollten Hochwasserschäden immer gut dokumentieren. Am besten sei es, Fotos zu machen, erklärt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

„Damit lässt sich das Ausmaß der Schäden gut festhalten.“

Die Schneeschmelze und Regen haben viele Flüsse in Deutschland über die Ufer treten lassen. In vielen Regionen wurde der Höhepunkt der Flut am Montag (10. Januar) noch erwartet. Versichert seien Hochwasserschäden aber nur, wenn Betroffene eine Elementarschutzversicherung abgeschlossen haben, erläutert Lübke. Diese trage die Kosten von Reparaturen, die durch eine Überschwemmung am Haus selbst oder an Nebengebäuden wie einer Garage entstehen. Auch die Kosten für einen eventuellen Abriss seien abgedeckt.

Wichtig sei es, die Versicherung möglichst schnell über einen Schaden zu informieren. Dann könne die Bearbeitung des Falls auch zügig beginnen. „Die Versicherung gibt Betroffenen auch erste Tipps“, sagt Lübke. So hätten viele Versicherer Adressen von spezialisierten Handwerksbetrieben, die mit einer Sanierung beauftragt werden können.

Mit dem Aufräumen sollten sich Betroffene dagegen Zeit lassen: „Erst wenn der Gutachter den Schaden besichtigt hat, kann das Haus saniert werden“, so Lübke. Gefahrenstellen dürften aber schon vorher beseitigt werden. Auch sei es erlaubt, die Möbel und den Hausrat so beiseite zu räumen, dass die Zimmer begehbar sind.

Der Gutachter der Versicherung erstelle eine Übersicht über den Schaden. Dabei werde nicht nur festgehalten, welche Möbel beschädigt wurden, erklärt Lübke. Auch der Zustand des Gebäudes werde genau untersucht. So werde zum Beispiel festgestellt, ob und in welchem Ausmaß die Substanz des Hauses durch das Hochwasser gelitten hat.

Bei der Schadensregulierung müssten Versicherte diesmal möglicherweise ein wenig Geduld haben: „Derzeit gibt es sehr viele Betroffene“, sagt Lübke. Daher könne es unter Umständen etwas länger dauern, bis der Gutachter eintrifft.

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