Hochwasser: Versicherung schriftlich informieren

Mainz (dpa/tmn) - Nach einem Hochwasser sollten Betroffene ihre Versicherung möglichst schriftlich über den entstandenen Schaden informieren. Von allen Unterlagen, die an die Versicherung gesendet werden, sollten zudem Kopien angefertigt werden.

So ließen sich eventuelle Streitfälle schneller klären, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Müssen die Verhandlungen mit der Versicherung telefonisch erfolgen, sei es ratsam, vor Zeugen zu telefonieren. Dies könnten auch Familienangehörige sein. Wenn die Versicherung telefonische Zusagen gebe, sollten unbedingt der Name des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie der Tag und der Zeitpunkt des Anrufs notiert werden.

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