Hausbesitzer müssen Streugut entfernen

Berlin (dpa/tmn) - Wer den Gehweg vor dem Haus eisfrei halten muss, hat nach der Schneeschmelze auch das Streugut wegzuräumen. „Die Stadtreinigung ist nur für den Straßen verantwortlich“, erklärte Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund.

Das Aufräumen der Bürgersteige sei dabei unabhängig von der sonstigen Kehrpflicht geregelt. Das heißt: Selbst wenn im Sommer die Stadtreinigung den Bürgersteig putzen sollte, kommt sie nicht extra zum Streugut-Aufkehren. „Es muss nicht umgehend weggemacht werden, aber im Laufe einer Woche“, erklärte Wiech. Doch wohin damit? „Das dreckige Streugut darf in die Mülltonne geschüttet werden“, sagte der Experte. „Wenn das Streu sauber ist, kann es auch bis zum nächsten Winter aufbewahrt werden.“

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