Grundstück an Kanalisation anschließen ist Pflicht

Koblenz (dpa/tmn) - Entscheidet eine Gemeinde, ein Grundstück an die Kanalisation anzuschließen, müssen Eigentümer dieser Entscheidung folgen. Das gilt auch, wenn sie dadurch Extrakosten tragen müssen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: 1 K 979/10.KO) sollte ein am Ortsrand gelegenes Grundstück an das öffentliche Kanalisationssystem angeschlossen werden, wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Die Gemeinde forderte die Hausbesitzerin auf, die dafür erforderliche Pumpanlage und eine Druckleitung auf dem Grundstück zu installieren. Gegen diese Entscheidung klagte die Eigentümerin, weil dies aus ihrer Sicht mit einem unzumutbaren Kostenaufwand verbunden war.

Die Richter wiesen die Klage allerdings ab. Die Gemeinde habe das Recht, sich für den Anschluss eines Grundstücks an die Abwasserentsorgung zu entscheiden. Eine dazu notwendige Pumpanlage sei Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage, für die der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich sei. Die damit verbundenen Kosten in Höhe von rund 11 500 Euro befanden die Richter als zumutbar.

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