Verkehrssicherungspflicht Gasleitungen und -geräte regelmäßig überprüfen

Berlin (dpa/tmn) - Hauseigentümer oder der beauftragte Verwalter sollten einmal im Jahr Gasleitungen und -geräte überprüfen. Darüber informieren Experten des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ in Berlin.

Verkehrssicherungspflicht: Gasleitungen und -geräte regelmäßig überprüfen
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Kommen sie dieser sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht nach, müssen sie im Schadensfall finanziell haften. Beurteilen sollte man selbst oder ein Fachmann, ob Hebel, Ventile und Anschlüsse frei zugänglich und alle Leitungen in Ordnung sind. Außerdem sei wichtig, dass die Flamme im Gasboiler in durchgehendem Blau brennt.

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