Für Kleingarten-Laube fällt meist kein Rundfunkbeitrag an

München (dpa/tmn) - Besitzer einer Laube oder eines Gartenhäuschens sollten prüfen, ob sie den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Das hängt unter anderem davon ab, wo die Laube steht, wie sie ausgestattet ist und genutzt wird.

Darauf macht die Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam.

Entscheidend dabei ist, ob das Häuschen zum Wohnen und Schlafen geeignet ist. Ist das der Fall, muss der Besitzer unter Umständen damit rechnen, dass der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro fällig wird. Das sei eine Einzelfallentscheidung, informieren die Verbraucherschützer. Das Häuschen zähle möglicherweise als Ferienwohnung, wenn man dort etwa die Sommermonate verbringt. Das gilt insbesondere, wenn das Gartenhäuschen an das Storm- und Wassernetz angeschlossen ist, einen Telefonanschluss hat und außerhalb einer Kleingartenanlage steht.

Denn Kleingärtner dürfen laut Satzung ihre Laube meist nicht für Wohnzwecke nutzen. Somit müssen sie in der Regel auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Auch Besitzer, die keinen Strom- oder Wasseranschluss haben, erhalten meist eine ganzjährige Befreiung.

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