Freie Schornsteinfegerwahl: An Vorjahrespreisen orientieren

Rostock (dpa/tmn) - Tipp für sparsame Hausbesitzer: Bei bestimmten Aufgaben können sie den Schonsteinfeger selbst wählen. Zuvor sollten sie aber die Preise vergleichen. Günstiger wird der Auftrag zudem, wenn Hausbesitzer einen Sammelauftrag vergeben.

Freie Schornsteinfegerwahl: An Vorjahrespreisen orientieren
Foto: dpa

Hausbesitzer sollten bei der Wahl ihres Schornsteinfegers Preise vergleichen. Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät, sich an den Angaben auf den Rechnungen der Vorjahre zu orientieren. Außerdem empfiehlt der Experte, alle anstehenden Aufgaben bis zur nächsten Feuerstättenschau zu bündeln und als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger oder zugelassenen Handwerker zu vergeben.

Seit 2013 können Verbraucher frei entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen, wenn es um Emissionsmessungen, Kehr- und Reinigungsarbeiten sowie die Prüfung der Abgaswege geht. Bestimmte Dienstleistungen wie die Feuerstättenschau bleiben als hoheitliche Aufgabe bei dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dieser kommt daher noch immer mindestens zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren. Er nimmt auch neue Installationen ab.

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