Ein Treppenlift erspart den Fußmarsch

Berlin (dpa/tmn) - Wenn jede Stufe zur Qual wird, können Treppenlifte helfen. Sogar in Mietshäusern sind die Besitzer verpflichtet, den Lift zuzulassen. Die Kosten muss der Bewohner aber selbst tragen - und die können je nach Treppe sehr hoch sein.

Ein Schlaganfall, Arthrose oder einfach Altersschwäche können Stufen und Treppen zum unüberwindbaren Hindernis machen. Wer nicht den ersten Stock räumen oder gar das geliebte Zuhause verlassen will, braucht einen Treppenlift. Der befördert entlang der Treppe eine Person nach oben oder herunter.

Für Rollstühle bieten Treppenlifte keinen Platz. Betroffene benötigen deshalb einen Plattformlift, erklärt Peter Burk, der für die Stiftung Warentest ein Buch über altersgerechtes Umbauen geschrieben hat. Dabei werde der Rollstuhl samt Person auf eine Plattform gefahren und entlang der Treppe transportiert. Sitzlifte lassen sich nach Angaben Burks in fast jedes Treppenhaus installieren. Dagegen benötigen Plattformlifte deutlich mehr Platz - meist zu viel für schmale Treppen.

Treppenlifte gibt es laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab 3500 Euro, die teuersten kosten bis etwa 15 000 Euro. Auch für ein und dasselbe Modell kann der Preis variieren, denn etwa an gewendelten Treppen kostet der Einbau deutlich mehr. Die jährlichen Wartungs- und Servicekosten liegen bei 200 bis 300 Euro.

Vor dem Einbau sollten sich Bewohner zuerst bei einer neutralen Wohnberatungsstelle über die Möglichkeiten informieren, raten die Verbraucherschützer. Der Betroffene müsse sicher und bequem in und aus dem Treppenlift kommen. Die Anlage sollte man ohne fremde Hilfe bedienen können. Und sie hat am besten einen Notfallalarm sowie eine Notabsenkung, die der Fahrer selbst betätigen kann. „Das Fahren mit einem Treppenlift ist sehr gewöhnungsbedürftig, auch das Ein- und Aussteigen“, warnt Fachautor Burk. Deshalb sei es notwendig, vor dem Kauf verschiedene Systeme auszuprobieren.

Wer im Eigenheim wohnt, kann bauliche Änderungen ziemlich problemlos vornehmen. Allerdings muss der Bauherr die im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften einhalten, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Der Vermieter darf den Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus nicht verweigern, wenn ein Mieter aus körperlichen Gründen seine Wohnung über das Treppenhaus nicht mehr erreichen kann“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Vermieter könne dies nur verbieten, wenn der Einbau die Sicherheit der anderen Bewohner auf der Treppe gefährde. Die Kosten müsse der Mieter allerdings selbst tragen. Und für den Einbau könne der Vermieter eine zusätzliche Kaution verlangen.

Nicht jeder braucht im Alter gleich einen Treppenlift. „Ein beidseitiger griffsicherer Handlauf an der Treppe kann in vielen Fällen die Mobilität und Selbstständigkeit erhalten“, sagt Antje Ebner, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Treppensicherheit (DIT) in Augsburg. Der Handlauf sollte auf einer Höhe von 85 Zentimetern montiert sein und 30 Zentimeter weit waagrecht über den Anfang und das Ende der Treppe hinausragen. „Das bietet beim Betreten und Verlassen der Treppe zusätzlichen sicheren Halt“, sagt Ebner.

Glatte Stufen können ohne großen Aufwand mit rutschhemmenden Belägen überzogen werden, erläutert Susanne Woelk von der Aktion Das sichere Haus in Hamburg. Auf Steinstufen seien vor allem Gummistreifen geeignet, auf Holzstufen Teppichmatten. Die Beläge sollten keine Falten schlagen. Sinnvoll sind laut Woelk nachts leuchtende Sicherheitsstreifen, mindestens auf der ersten und letzten Stufe. So erkenne man den Beginn und das Ende der Treppe gut und verfehle im Dunkeln die Stufen nicht.

Kleine Treppen am Hauseingang können mit Rampen überwunden werden, erläutert Thomas Molt vom Regionalbüro Kappeln in Schleswig-Holstein des Verbandes Privater Bauherren. „Die Rampe darf aber nur eine Steigung von sechs Prozent haben.“ Um mit einem Rollstuhl sicher darüber fahren zu können, müsse sie mindestens 150 mal 150 Zentimeter groß sein. „Hilfreich ist dann auch eine automatisierte Haustür, die man per Fernbedienung öffnen kann“, empfiehlt der auf barrierefreies Bauen und Umbauen spezialisierte Architekt.

Literatur:

Peter Burk: Altersgerecht umbauen, Stiftung Warentest, Berlin, 2009, 205 S., 19,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86851-004-1

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