Blitzeis: Wie Hausbesitzer Gehwege richtig räumen

Berlin (dpa/tmn) - Schlitternde Autos und rutschende Menschen wohin man schaut. In vielen Teilen Deutschlands hat Blitzeis am Donnerstag (6. Januar) den Weg zur Arbeit zur morgendlichen Rutschpartie werden lassen.

Hausbesitzer sollten beim Räumen einiges beachten.

Auf den Wegen vor ihrem Haus sollten Hausbesitzer Eis unverzüglich beseitigen. Zwar müssen sie nicht gleich beim ersten Anzeichen von Eisbildung tätig werden. Dennoch sei es ratsam, nicht zu lange zu warten, bis gestreut werde, erklärt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.

Entsteht das Eis über Nacht, sollte es in der Regel bis 8.00 Uhr beseitigt werden: „Dann ist man auf der sicheren Seite“, sagt Wiech. Bildet sich Glatteis tagsüber, müsse es möglichst bald bekämpft werden. Ändert sich das Wetter den Tag über nicht, müssten Hausbesitzer oder Räumdienste auch mehrmals aktiv werden.

Sinnvoll sei es, Granulat oder Sand zu streuen und das Eis somit stumpf zu machen. In einigen Kommunen sei es auch erlaubt, Salz zu streuen. Auf ätzende Mittel sollte aber besser verzichtet werden.

Auch in Wohngebieten ohne Bürgersteig müssen Hausbesitzer im Winter Fußgängern den Weg freimachen. In diesen Fällen sollte die an das Grundstück angrenzende Straße geräumt werden, erklärt Wiech. „Hausbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht“ - ist kein Gehweg vor dem Haus vorhanden, könne sich diese auch auf die angrenzende Straße erstrecken.

Um sicher zu gehen, dass sie ihre Pflichten nicht verletzen, sollten Hausbesitzer einen etwa einen Meter breiten Weg von Eis und Schnee befreien. In belebten Gegenden sollte der freigehaltene Weg etwa 1,20 Meter breit sein, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Dabei sei es nicht unbedingt erforderlich, auf beiden Seiten der Straße zu räumen, erläutert Wiech: „Es sollte die Straßenseite gesichert werden, die am meisten benutzt wird.“ Weil dies nicht immer eindeutig ist, sollten Eigentümer mit ihren Nachbarn klären, wer an welcher Stelle für die Räumung verantwortlich ist.

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